Zur Mittagspause wollte Peter S. wie gewohnt seine benötigte Nahrung kaufen, hatte dabei einen Unfall – und wurde entlassen! Der Grund: „Unerlaubtes Fernbleiben."
Seit 2017 war Peter S. bei dem Betrieb in der Sicherheitsbranche im Bezirk Baden beschäftigt. Da er Diabetiker ist, muss er aber penibel darauf achten, was er isst und sich bis zu drei Mal täglich Insulin spritzen. Deswegen war auch seit Beginn des Dienstverhältnisses mit seinem Vorgesetzten in der Firma vereinbart worden, dass er zwischen 12 und 13 Uhr den Arbeitsplatz verlassen darf, um sich sein spezielles Mittagessen zu besorgen.
Das klappte auch jahrelang reibungslos – bis es vor einigen Monaten in der Mittagspause zu einem Pkw-Unfall kam. Der 59-Jährige benötigte dabei etwas Zeit für die Abwicklung (Unfallbericht ausfüllen, Versicherung kontaktieren usw.), organisierte aber die Dienstübernahme eines Kollegen und informierte den Teamleiter. Am nächsten Tag jedoch behauptete die Geschäftsführung, Herr S. habe sich unerlaubt vom Dienst entfernt. Die Konsequenz: Der Betroffene wurde entlassen.
Der geschasste Dienstnehmer wollte das nicht akzeptieren und wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Entlassung wurde angefochten, der Fall landete vorm Arbeitsgericht, bei dem der 59-Jährige Recht bekam. „Schließlich erhielt Peter S. eine Zahlung von fast 4.000 Euro netto“, so AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.