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So hart ist der Vertrag von 'Bachelorette' Nadine Klein

Am Mittwoch steigt das Halbfinale bei der "Bachelorette". Jetzt wurden Details aus ihrem Vertrag mit RTL bekannt.

Heute Redaktion
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Seit einigen Wochen steht die 32-jährige Nadine Klein im Fokus der Aufmerksamkeit. Von anfangs 20 Männern umgarnt sondierte die gebürtige Münchnerin im Laufe der aktuellen "Bachelorette"-Staffel per Rosen-Übergabe die Kandidaten nach der Reihe aus.

Doch um überhaupt in die Rolle der "Bachelorette" schlüpfen zu können, müssen sich die Kandidatinnen einem peniblen Backgroundcheck unterziehen und sich vertraglich zu einem strengen Verhaltenscodex verpflichten.

Optisch keine Veränderung

So darf sich Nadine Klein etwa bis zum Ende der Ausstrahlung der Sendung optisch nicht verändern. Ein Tattoo oder eine neue Frisur sind absolutes Tabu.

Eigentlich ist es ja logisch, aber die Kandidatin muss zum Zeitpunkt des Drehs Single sein. Über den Beziehungsstatus zu ihrem Auserwählten darf sie bis zur letzten Folge nicht sprechen und auch keine dahingehenden Postings in Social Media-Kanälen tätigen.

Sollte es zwischen der Bachelorette und einem odere mehreren Kandidaten zum Geschlechtsverkehr kommen, so passiert das auf eigene Gefaht. Die Produktionsfirma ist nicht für die "Intimkontakte" und die eventuell damit verbundenen Risiken für die Gesundheit (Stichwort: Geschlechtskrankheiten) verantwortlich.

Keine Pornos

Das Vorleben der Kandidatin sollte relativ unbescholten gewesen sein. So darf sie an keinem pornografischen Video- oder Fotoshooting teilgenommen haben. Außerdem darf sie nicht vorbestraft sein. Zu groß wäre das Risiko, dass solche "Leichen" während der Sendung plötzlich aus dem Keller geholt werden.

Für ihre Teilnahme an der Sendung soll Klein eine Gage von 30.000 Euro erhalten. Für alle danach folgenden Promo-Auftritte wie Interviews zahlt RTL einen Tagessatz von 500 Euro. Außerdem öffnet die Rolle der "Bachelorette" Türen zu weiteren TV-Formaten wie dem "Dschungelcamp" oder "Promi Big Brother".

(baf)

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