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Die Brexit-Fakten: So muss der EU-Austritt ablaufen

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:40

Ab wann laufen die Austrittsverhandlungen? Wie wird der Austrittswunsch mitgeteilt? Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird? Das "Ja" der Briten zum EU-Austritt wirft zahlreiche Fragen auf. Das EU-Recht beantwortet sie nur vage.

Ab wann laufen die Austrittsverhandlungen? Wie wird der Austrittswunsch mitgeteilt? Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird? Das "Ja" der Briten zum EU-Austritt wirft zahlreiche Fragen auf. Das EU-Recht beantwortet sie nur vage.
Der Austritt eines Mitgliedsstaats aus der EU ist im Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union geregelt. Dieser ist nur eine halbe Seite lang und umfasst nur fünf Punkte - die Modalitäten eines Austritts sind darin recht vage vorgeschrieben. Zunächst ist festgeschrieben, dass jeder Staat das Recht hat, aus der EU auszutreten. Dazu muss der Mitgliedsstaat dem Europäischen Rat diese Absicht mitteilen. In welcher Form dies zu geschehen hat, ist nicht präzisiert.

Zwei Jahre Frist

Sobald ein Mitgliedsstaat den Artikel 50 in Anspruch nimmt beginnt eine zweijährige Frist zu laufen. Innerhalb dieser verhandeln die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 EU-Länder ein Austrittsabkommen, das mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden muss. Das Land, das austreten will, nimmt nicht an diesen Verhandlungen Teil. 

Wird binnen zwei Jahren keine Einigung erzielt, verfallen die EU-Verträge mit dem jeweiligen Land. Der Europäische Rat und die austretende Nation können diese Frist allerdings bei beiderseitiger Zustimmung verlängern.

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