Am 29. September wird in Österreich eine neue Zusammensetzung des Nationalrats gewählt. Ist man an diesem Tag aber nicht am Hauptwohnsitz, oder hat andere Pläne, kann man durch die Briefwahl schon vorher Gebrauch von seinem Wahlrecht machen. "Heute" klärt deshalb auf, was du unbedingt beachten musst.
Damit man seine Stimme mittels der Briefwahl abgeben kann, ist es wichtig, eine Wahlkarte zu haben. Diese kann bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Es ist also nicht zwingend notwendig, auf das Amt zu fahren, sondern die Wahlkarte kann auch mittels Post oder per E-Mail beantragt werden. Beginn dafür ist der Tag, an dem auch die Wahlausschreibungen ausgeschickt werden.
Der letzte mögliche Tag, um schriftlich die Wahlkarte zu erhalten, ist der vierte Tag vor der Wahl. Mündlich kann die Karte sogar bis zu zwei Tage vor der Wahl beantragt werden. Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Urnengang.
Auslandsösterreicher können die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern.
Die Stimme kann sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden. Ein Warten bis zum Wahltag ist also nicht nötig. Die Wahlkarte selbst ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein ungummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte befinden sich zudem Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.
Die Kosten für das Porto trägt der Bund, gleichgültig, ob du die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgibst. Zu beachten ist aber, dass die Wahlkarten im Ausland auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag (23. September 2024) abgegeben werden muss. Bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz ist Zeit bis zum neunten Tag vor dem Wahltag (20. September 2024).
Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024), 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder bis zu diesem Zeitpunkt in einem Wahllokal des Stimmbezirks der Bezirkswahlbehörde während der Öffnungszeiten des Wahllokals oder bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben worden sein.