Österreich

Darf ich wegen Corona von der Arbeit daheim bleiben?

Heute Redaktion
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Für Schuldirektor Niki Glattauer sind die kommenden Schulschließungen keine Katastrophe. Die Lehrer werden Schüler, die nicht daheim bleiben können, in Kleingruppen betreuen. Hier sind Antworten auf wichtige Fragen, die sich Eltern stellen.

"Heute" beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich Schulschließungen. Schuldirektor Niki Glattauer beantwortet Fragen zum Schulbetrieb selbst und Arbeitsexpertin Bohrn-Mena benantwortet Fragen zum Job.

Schule: Das müssen Sie jetzt wissen

Bricht das Schulsystem jetzt zusammen?

Nein, natürlich nicht. Aber der Unterricht bricht zusammen.

Soll ich mein Kind trotzdem in die Schule schicken?

Nein, Eltern sollen ihre Kinder bitte zu Hause lassen. Nur wenn die einzige Betreuungsperson alt oder krank ist, soll das Kind in die Schule kommen. Berufstätigkeit allein sollte kein Grund sein, Kinder zu schicken.

Funktioniert E-Learning?

Das funktioniert natürlich weitgehend nicht. Das Schulsystem ist mit wenigen Ausnahmen nicht auf E-Learning eingestellt.

Wie wird dann unterrichtet?

Man wird Klassen per E-Mail, WhatsApp, Social Media oder auch auf Papier Übungsmaterial anbieten und als Lehrer ein bisschen nachschauen, ob die Übungen gemacht werden.

Wer bestimmt die Lehrinhalte?

Inhalte werden schulautonom festgelegt. Es gibt aber auch die Website eduthek.at/schulmaterialien des Unterrichtsministeriums. Dort steht Lehrstoff, den Eltern mit ihren Kindern daheim erarbeiten können.

Wird neuer Stoff durchgenommen?

Nein. Die Schüler sollen Wiederholungsaufgaben erhalten. Möglich sind aber vorbereitende Maßnahmen wie Einlesen in neue Stoffgebiete.

Werden diese Übungen benotet?

Nein. Allerdings kann die Bearbeitung in die Beurteilung der Mitarbeit einfließen.

Gibt es Online-Schulbücher?

Ja. Einige Schulbuchverlage schalten für die Dauer der Schulschließungen ihre digitalen Unterrichtsmaterialien sogar kostenlos frei.

Schaden die Schließungen den Schülern?

Ob jetzt zwei Wochen weniger Unterricht gehalten wird, ist egal. Da bricht die Welt nicht zusammen, gescheite Kinder werden nicht plötzlich dumm.

Wie werden die Kinder in der Schule betreut?

Vor- und Volksschulkinder werden in Kleingruppen zusammengefasst, LehrerInnen kümmern

sich fokussiert um sie. Für Unterstufen und NMS gilt Gleiches.

Was ist mit beeinträchtigten Kindern?

Auch für diese Kinder wollen wir einen Schulbetrieb aufrechterhalten.

Wie viele Kinder werden Lehrer betreuen müssen?

Ich schätze, dass von 150 Schülern ca. 10 bis 15 von den Großen kommen werden. Bei den Kleinen werden nur wenige erwartet.

Wie viele Lehrer müssen in den Schulen anwesend sein?

Die Schulleiter müssen Journaldienste einteilen und schauen, welche Lehrer das übernehmen sollen. Risikogruppen sind selbstverständlich ausgeschlossen, z.B. wenn Lehrer kurz vor der Pension stehen.

Müssen Schüler im Sommer versäumten Stoff nachholen?

Nein, Minister Heinz Faßmann hat das ausgeschlossen. Auch Schularbeiten müssen nicht nachgeholt werden, außer sie sind für die Beurteilung eines Schülers dringend erforderlich.

Wie geht es mit Matura-Klassen weiter?

Vorerst bleibt es beim Zentralmatura-Termin vom 3. bis 15. Mai. Die Entscheidung über eine mögliche Verschiebung ist laut Faßmann noch nicht gefallen. Planmäßig stattfinden sollen jedenfalls die Präsentationen der vorwissenschaftlichen Arbeiten – allerdings laut Faßmann im "kleinen, hygienischen Rahmen."

Mein Job: Das müssen Sie jetzt wissen

Darf ich jetzt bei meinem Kind zu Hause bleiben, wenn Schule oder Kindergarten schließen?

Ja, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten (etwa wegen der geplanten Schulschließungen, Anm.) gibt, können bis zu drei Wochen Sonderurlaub genehmigt werden. Die Großeltern kommen nicht als Alternative infrage.

Kann ich entlassen werden, wenn ich das mache?

Nein. Sollten keine anderen Betreuungsmöglichkeiten vorliegen, dann liegt auch kein Entlassungsgrund vor.

Bekomme ich in diesem Fall auch weiter mein Gehalt?

Ja, die Arbeitgeber bekommen dafür ein Drittel der Lohnkosten von der Republik zurück.

Darf ich mein Kind mit in die Arbeit nehmen, wenn ich keine Betreuung finde?

Das muss mit dem Chef abgesprochen werden. Aber: Der Arbeitgeber darf einseitig untersagen, dass Kinder mit ins Büro genommen werden.

Ich darf laut Vertrag meinen Hund ins Büro mitnehmen. Darf mir das der Chef jetzt verbieten?

Ja, der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, jederzeit zu revidieren, dass der Hund mit ins Büro darf.

Bekomme ich als Angestellter weiter Gehalt, wenn ich in Quarantäne muss?

Ja. Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen muss.

Was gilt für Selbständige?

Hier ist die Lage komplizierter. Selbstständige, die durch Quarantäne-Maßnahmen am Arbeiten gehindert werden, können Entschädigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Wichtig: Dafür muss das Einkommen der letzten Monate beziehungsweise des Vergleichzeitraums aus dem Vorjahr vorgelegt werden. Außerdem muss der Antrag spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Aufhebung der Quarantäne erfolgen.

Und bei freien Dienstnehmern?

Für freie Dienstnehmer gibt es keine Gehaltsfortzahlung, weil sie keinen Arbeitgeber haben. Sie erhalten lediglich Krankengeld ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Darf ich aus Angst vor Corona eigenmächtig daheim bleiben?

Nein, eigenmächtiges Fernbleiben ist nicht erlaubt. Grundsätzlich muss die Anwesenheit immer mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Das gilt auch, wenn sie in einer Sperrzone leben oder durch eine solche zur Arbeit anreisen müssen.

Bekomme ich weiter Gehalt, wenn ich aufgrund einer ärztlichen Empfehlung (ohne Krankmeldung) zu Hause bleibe?

Ja. Auch wenn keine Krankmeldung, sondern nur eine bloße ärztliche Anordnung vorliegt, können sie zu Hause bleiben. Das Gehalt wird fortgezahlt.

Darf der Arbeitgeber Home- Office einseitig anordnen?

Nur wenn das bereits im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde. Ist das nicht der Fall, dann muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Darf der Arbeitgeber die gesamte Belegschaft nach Hause schicken?

Ja, Arbeitgeber haben das Recht, auf die Anwesenheit der Belegschaft zu verzichten. Üblicherweise wird das wie eine Dienstfreistellung behandelt. Der Arbeitgeber darf diese angeordnete Abwesenheit nicht als Urlaub, Krankenstand oder Zeitausgleich verbuchen.

Was für Schutzmaßnahmen kann ich an meinem Arbeitsplatz erwarten?

"Zweckmäßige Maßnahmen" zur Ausbreitungsverhinderung, etwa leicht erreichbare Desinfektionsmittel in ausreichender Menge, müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Außerdem müssen bei Dienstreisen "allfällige Gefahren" mitbedacht werden. Schutzmasken muss der Arbeitgeber aber nur in Sonderfällen, etwa in Krankenhäusern, bereitstellen.

Darf ich dann eigenmächtig in der Arbeit Schutzmasken tragen?

Das ist fraglich. Grund: Der Chef kann, sofern keine überdurchschnittliche Ansteckungsgefahr besteht, das Tragen von Atemschutzmasken untersagen. Das muss aber jeweils im Einzelfall abgeklärt werden.

Wo kann ich mich weiterinformieren?

Auf der Webseite aufdeinerseite.at. Dort beantworte ich laufend Fragen zu Arbeitsrecht und Corona.

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