Wirtschaft

Die Firma trägt zu Ihrer Pension bei

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Für Ihre Pension kommt nicht nur der Staat auf. Vielleicht sorgen Sie sogar selbst vor. In jedem Fall aber muss auch Ihr Arbeitgeber einen Beitrag leisten, er ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Die betriebliche Vorsorge ist eine moderne Abfertigung. Da heute viele nicht mehr ihr ganzes Leben bei einer einzigen Firma bleiben, fehlt die nötige Zeit für eine Abfertigung. Daher hat der Dienstnehmer per Gesetz vom Juli 2002 auch bei häufigem Jobwechsel einen Anspruch auf eine Art Abfertigung erhalten.

Die Firma überweist monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts an eine Vorsorgekasse. Beim nächsten Job kann der Arbeitnehmer diese Summe in die Kasse des neuen Dienstgebers mitnehmen. Unter bestimmten Bedingungen (drei Einzahlungsjahre, Arbeitgeberkündigung oder Einvernehmliche) kann er sie sich auch gleich überweisen lassen. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod, gehört das Geld der/dem Ehefrau/-mann.

Man kann sein Angespartes auch liegen lassen, dann hat man am Ende der Berufstätigkeit Abfertigungsbeträge bei mehreren Kassen liegen. Das ist allerdings nicht sehr übersichtlich. Die Abfertigung verfällt nie – egal von welcher Seite die Kündigung ausgeht.

Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch, man muss sich bei der Kasse melden. Einmal im Jahr schicken die Institute eine Info über den erworbenen Anspruch. Bei sofortiger Auszahlung fallen 6 Prozent Steuer an, als Rente ist die Abfertigung steuerfrei.

Die neun betrieblichen Vorsorgekassen werden von Finanzmarktaufsicht, Nationalbank und Staatskommissären kontrolliert. Sie unterscheiden sich durch die Höhe der Verwaltungskosten und durch die Anlagestrategie. Ihr Spielraum ist allerdings gering. So darf z.B. der maximale Aktienanteil 40 Prozent nicht übersteigen.