Um in der Pension abgesichert zu sein, zahlt der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge in eine Vorsorgekasse seiner Wahl ein. Auch während eines Krankenstandes ist der Angestellte abgesichert.
Früher war alles anders: Wer einen Job kündigte, fiel um die sogenannte Abfertigung um. Das ganze Geld – einfach futsch. Seit Anfang 2003 ist die betriebliche Vorsorge im BMSVG geregelt und ersetzt das vormalige leistungsorientierte Abfertigungssystem. Seit damals kommt ein beitragsorientiertes System zum Tragen. Die Finanzierung erfolgt durch regelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers, der eine betriebliche Vorsorgekasse zu wählen hat. Der Anspruch eines Angestellten richtet sich somit nicht gegen seinen Arbeitgeber, sondern gegen die für ihn verantwortliche Vorsorgekasse.
Die Kontrolle der regelmäßigen Zahlungen unterliegt der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundsätzlich sollte bei der Beendigung von allen Arbeitsverhältnissen ein Anspruch auf die betriebliche Vorsorge zustehen. Im Normalfall erfolgt die Auszahlung beim Antritt der gesetzlichen Pension oder einem anderen auszahlungsrelevanten Grund. Auch während eines Krankenstandes sowie während des Präsenzdienstes hat der Dienstnehmer Anspruch auf die Zahlungen des Arbeitgebers. Hierbei kommt eine fiktive Bemessungsgrundlage von 14,53 Euro am Tag zur Anwendung.