Die Staatsanwaltschaft hat eine Frau aus dem Kanton Bern wegen Irreführung der Rechtspflege und Begünstigung schuldig gesprochen. Die 56-Jährige wurde im März 2023 von der Kantonspolizei befragt; es ging um die Ermittlung einer Autolenkerin, die den erforderlichen Mindestabstand zum Vorderwagen nicht eingehalten hatte.
Bei der Befragung wurde der Beschuldigten ein Radarbild vorgehalten, "auf welchem die Lenkerin des Personenwagens klar erkennbar war", heißt es im Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt. Obschon es sich offensichtlich um ihre Tochter handelte, gab die Frau wider besseren Wissens an, selber am Steuer gesessen zu haben und beschuldigte sich somit fälschlicherweise selber.
"Die Beschuldigte tat dies in der Absicht, ihre Tochter zu schützen und diese der Strafverfolgung zu entziehen", kommt die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zum Schluss. Sie auferlegte der Frau eine Geldstrafe von etwa 2.200 Euro, die bedingt auf zwei Jahre angesetzt wird. Bezahlen muss sie hingegen eine Strafe von 550 Euro sowie die Verfahrenskosten in Höhe von 513 Euro.