Österreich

Die Neos wollen U-Kommission retten

Nachdem die Kommission zusehends zur Farce wird, fordert die Partei einschneidende Reformen.

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Was darf die U-Kommission zu "parteinahen Vereinen" eigentlich prüfen? Diese Frage beschäftigt die Mitglieder als auch den Magistrat mehr als der eigentliche Untersuchungsgegenstand. „Wir sehen, dass Reformen für das Instrument Untersuchungskommission notwendig sind. Es braucht einige entscheidende Schritte, um echte Aufklärung betreiben zu können", forderte Neos-Chef Christoph Wiederkehr am Freitag.

Kritik

Wiederkehr übt massive Kritik am derzeitigen Ablauf der U-Kommission. Ihn stören " Verhinderung von Zeugenladungen, Schwärzung von Akten, eigenwillige Rechtsauslegungen". "Uns dürfe nicht ständig Steine in den Weg gelegt werden", fordert Wiederkehr.

Magistrat

Laut der Rechtsmeinung des Magistrats ist die U-Kommission nur für Vereine, die im Antrag genannt sind und

Subventionen oder Förderungen bekommen haben, zuständig. Vereine, die keine Subvention oder Förderung erhalten haben, sind somit ausgenommen. Das heißt: In solchen Fällen

kann die Magistratsdirektion keine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vornehmen.

Änderungen

Für NEOS Wien sind folgende Reformschritte notwendig:

- Übergeordnete Schiedsstelle: Es braucht eine Instanz, die über strittige Rechtsfragen entscheidet. Dies fehlt momentan völlig. Analog zum Bund könnte das der VfGH sein.

- Zeugenladungen als Minderheitenrecht: Die Mehrheit soll nicht mehr in der Lage sein, die Ladung von Auskunftspersonen zu verhindern. Für die Ladung soll künftig ein Drittel der Kommissionsmitglieder ausreichen

- Anforderung von Unterlagen als Minderheitenrecht: Auch bei der Akten-Anforderung soll ein Drittel der Kommissionsmitglieder ausreichen, um Unterlagen zu bekommen. Der Umgang mit sensiblen Daten muss ebenfalls klar geregelt werden.

- Mögliche Verlängerung einer Untersuchungskommission: Eine UKo endet derzeit automatisch nach 12 Monaten, auch wenn die Untersuchung noch nicht abgeschlossen wurde. Analog zur Regelung im Nationalrat sollte auch eine UKo in Wien einmalig verlängert werden können.

- Entbürokratisierung: Vorsitzfindung und Fristenläufe sollen modernisiert werden, um unnötigen Zeitverlust zu vermeiden. Die Untersuchungsdauer von 12 Monaten sollte beispielsweise erst mit der konstituierenden Sitzung beginnen, nicht mit dem Gemeinderatsbeschluss über die Einsetzung einer UKo.