Wirtschaft

Die zehn größten Fallen im Job

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Sind Sie schon einmal gekündigt worden und wissen nicht wieso? Vielleicht, weil Sie länger im Krankenstand waren und ihre Firma nicht ordentlich darüber informiert haben? Gerade im Winter, wo man sich leicht erkälten kann, sollten Sie darüber Bescheid wissen, welche Rechte, aber auch Pflichten bestehen. Die Arbeiterkammer Wien listet die 10 häufigsten Fallen für Arbeitnehmer im Berufsalltag auf und gibt Tipps, wie Sie diese vermeiden können.

1. "Ich kann im Krankenstand nicht gekündigt werden." Eine Kündigung im Krankenstand ist möglich. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer müssen hier Fristen und Termine einhalten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt bestehen. Gehen Sie im Krankenstand nicht auf eine einvernehmliche Lösung ein. Sie könnten bares Geld verlieren.

2. "Im Krankenstand brauche ich die ersten drei Tage keine Bestätigung vom Arzt." Doch, wenn der Arbeitgeber darauf besteht, müssen Sie eine Bestätigung des Krankenstandes durch Ihren Arzt schon ab dem 1. Tag vorlegen.

3. "Über meinen Urlaub darf der Chef allein bestimmen." Nein, der Urlaub muss zwischen Ihrem Chef und Ihnen einvernehmlich vereinbart werden.

4. "Überstunden muss man machen." Sie können Überstunden ablehnen, wenn Sie wichtige persönliche Gründe haben, etwa, wenn Sie Kinder betreuen müssen.

5. "Unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag gelten nicht, auch wenn ich Sie unterschrieben habe." Was Sie unterschreiben, gilt doch, solange es nicht dem Gesetz widerspricht – sei es noch so unfair. Viele Arbeitnehmer unterschreiben auch nachteilige Bestimmungen in einem Vertrag, weil sie unbedingt die Stelle bekommen wollen. Das wissen viele Firmen und nützen das aus. Der Inhalt des Vertrages begleitet sie aber durch das ganze Arbeitsverhältnis.

6. "Bei einer einvernehmlichen Lösung gelten die üblichen Regeln einer Kündigung." Bei einer "Einvernehmlichen" gibt es keine Fristen und Termine, das Dienstverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, den Sie vereinbart haben. Einmal unterschrieben, kann eine "Einvernehmliche" nicht mehr zurück genommen werden.

7. "Die Kündigung muss mir der Chef immer schriftlich mitteilen." Eine Kündigung gilt auch, wenn sie mündlich oder per Boten ausgesprochen wird. Ab dann laufen auch Ihre Fristen, um gegen die Kündigung vorzugehen.

8. "Ich kann ohne vorherige Abmahnung nicht entlassen werden." Nur bei bestimmten Entlassungsgründen muss der Chef vorher abmahnen, sagen, was Sie falsch gemacht haben. Etwa wenn Sie zu spät zur Arbeit kommen.

9. "Als Behinderter habe ich mehr Urlaub." Nicht automatisch. Es gibt aber einige Kollektivverträge oder auch Betriebsvereinbarungen, die Behinderten mehr Urlaub gewähren.

10. "Das Dienstzeugnis gibt es automatisch." Sie haben ein Recht auf ein Dienstzeugnis. Aber Sie müssen es verlangen und bekommen es nicht automatisch.