Österreich

"Die meisten sind bei der Scheidung ahnungslos"

Wenn die Ehe am Ende ist, beginnen die Probleme: Anwältin Katharina Braun verrät die häufigsten Irrtümer nach dem Eheaus.

Heute Redaktion
Teilen

Aus einem Ja fürs Leben wird bei jedem zweiten Paar in Österreich am Ende doch ein Nein. Wer sich trennt, sucht nach Antworten – juristisch sorgt Katharina Braun für Aufklärung: „Die meisten, die sich scheiden lassen wollen, sind total ahnungslos", weiß die Familienrechtsanwältin. In „Heute" und auf avanganza.com, einem Lifestyle-Blog für Geschäftsfrauen ab 35 Jahren, räumt Braun mit den zehn größten Scheidungsirrtümern.

1. Fremdgehen wurde als Verschuldensgrund abgeschafft

Das stimmt nicht, "Fremdgehen ist immer noch ein Verschuldungsgrund", betont die Expertin. Schon das zu häufige Verbringen der Freizeit mit jemanden Dritten, auch ohne Nachweis von Sex, kann schon reichen. Ausnahme ist hier z.B. eine nachweislich offene Ehe.

2. Nach drei Jahren ist man automatisch geschieden

Nein, aber nach drei Jahren Trennung kann auch der "Schuldige" die Scheidung verlangen, auch wenn dieser beispielsweise eigenmächtig, "böswillig" ausgezogen ist.

3. Als Frau mit kleinen Kindern bekommt man automatisch Haus oder die Wohnung, auch wenn diese vom Mann in die Ehe eingebracht wurden

Auch wenn Mutter die hauptsächliche Betreuung der Kinder der übernimmt, bekommt sie eine Immobilie keinesfalls ausgleichslos geschenkt. In der Praxis kommt es jedoch öfters vor, dass der Frau für eine bestimmte Zeit ein Wohnrecht in der Wohnung, bzw. im Haus, eingeräumt wird. "Zur Vermeidung von Rechtstreitigkeiten empfehle ich ein Ehevertrag", so Braun.

4. Wer in der Ehe Alleinverdiener war, behält das Geld

Das stimmt nicht, denn bei dem Geld, das während der Ehe verdient wurde, handelt es sich um eheliche Ersparnisse, die bei einer Scheidung zu teilen sind, "im Zweifel zur Hälfte!" Dabei spielt es keine Rolle, von das Geld verdient wurde und auf wessen Namen die Konten lauten.

5. Als Mutter von kleinen Kindern bekommt man automatisch Ehegattenunterhalt

„Kleine Kinder garantieren nicht, dass die Mutter in der Wohnung, bzw. im Haus bleiben darf oder Unterhalt bekommt." Dieses Geld fließt nur, wenn es bei einer einvernehmlichen Scheidung vereinbart oder „wenn einem der beiden das überwiegende Verschulden zugesprochen wurde". Der Unterhaltspflichtige muss mehr als das Doppelte als der Unterhaltsberechtigte verdienen, damit der Unterhalt überhaupt berechnet werden kann.

6. Wenn man das eheliche Vermögen nicht teilen will, kann man auf Weltreise gehen

Nein, das nützt überhaupt nichts. Geld, das zwei Jahre vor der Scheidung verdient wurde, wird so gewertet, als sei es noch da (§ 91 Ehegesetz). „Wer nicht mit dem Ex teilen will, kann nicht einfach auf Weltreise gehen oder behaupten, das Vermögen im Casino verspielt zu haben." Wer befürchtet, dass der Partner Geld abhebt, wird zur Sicherung eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, dann ist das Konto dem Zugriff des Partners entzogen.

7. Um einer Unterhaltungsforderung zu entgehen, kann man sich arbeitslos melden

Der Unterhaltspflichtiger muss Geld verdienen. Geht er grundlos keinem Erwerb nach, wird geprüft, was der er verdienen könnte. „Man kann sich nicht einfach arbeitslos melden oder ein Sabbatical nehmen, um sich den Unterhalt zu sparen."

8. Eine Fern- oder Online-Scheidung ist möglich

Nein, die Anwesenheit beider Parteien bei Gericht ist unbedingt erforderlich, dort wird auch die Scheidungsvereinbarung unterschrieben.

9. Das Ex-Paar nimmt sich einen gemeinsamen Anwalt

Das geht nicht, ein Rechtsanwalt darf auch bei einer Scheidung nur eine Partei vertreten.