Sachen gibts … Auf der Laxenburger Straße (Favoriten) kam "Heute"-Leserreporterin Elfie C. dieses tierische Biker-Paar vor die Linse. "Sehr niedlich! Sowohl der Terrier als auch die coole Bikerin", findet sie.
Aber darf man das überhaupt? "Heute"las in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach: Wenn der Hund, der vor dem Gesetz als Sache gilt, gut verzurrt ist, ist das laut StVO erlaubt. Ob es dem Hund gefällt, ist eine andere Frage – vor allem bei der Hitze … Wer es trotzdem nachmachen will: Derartige Tragerucksäcke für Hunde gibt es ab 23 Euro.
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(red)