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Diese drei Volksbegehren starten heute

Heute Redaktion
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Mit dem 1. Oktober beginnt die Eintragungswoche für drei Volksbegehren.
Mit dem 1. Oktober beginnt die Eintragungswoche für drei Volksbegehren.
Bild: picturedesk.com

Das Volksbegehren für ein Gastro-Rauchverbot, das Frauenvolksbegehren und die Initiative gegen ORF-Gebühren liegen ab 1. Oktober zur Eintragung bereit.

Mit Beginn des Monats Oktober startet gleich für drei Volksbegehren die Eintragungswoche. Ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie war eigentlich schon beschlossene Sache. Die neue türkis-blaue Regierung einigte sich vor dem geplanten Inkrafttreten im Mai 2018 jedoch noch auf die Aufhebung. Die Wiener Ärztekammer und die Österreichische Krebshilfe starteten deshalb das "Don't Smoke"-Volksbegehren, für das sich Unterstützer ab Montag offiziell eintragen können.

In der ersten Eintragungsphase haben bereits 591.146 Österreicher ihre Unterstützung kundgetan. Jetzt sollen es noch mehr werden. FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache hatte im Vorfeld angekündigt ab einer Unterschriftenanzahl von 900.000 eine Volksabstimmung in Erwägung zu ziehen.

Chancengleichheit für Frauen

Die Initiatorinnen vom Frauenvolksbegehren haben sich ein Ziel von 650.000 Unterschriften gesetzt. Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sollen beseitigt werden, Alleinerziehende sollen bessere Chancen erhalten, die Hälfte aller Positionen in Politik und Wirtschaft sollen von Frauen besetzt sein und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, soll besserer Schutz geboten werden – so die Hauptforderungen der Initiative.

Aus für ORF-Gebühren

Außerdem können sich Gegner von ORF-Gebühren mit dem 1. Oktober für die Abschaffung der "zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben" eintragen. 100.000 Unterschriften sind das Ziel. Dann kann das Thema im Nationalrat behandelt werden.

Alle drei Volksbegehren liegen vom 1. bis zum 8. Oktober zur Eintragung auf. Unterschriften können entweder mittels Bürgerkarte mit elektronischer Signatur oder persönlich im Gemeindeamt abgegeben werden. Wer seine Unterstützung schon in der ersten Eintragungsphase kundgetan hat, kann dies nun nicht erneut tun.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    (red)