Ob Geschenke-Einpacken, Weihnachtspost ausliefern, Punsch-Ausschenken, Spenden sammeln, im Verkauf aushelfen, Schnee schaufeln, den Nikolaus, das Christkind oder den Weihnachtsmann spielen: Die Weihnachtszeit bietet viele Gelegenheitsjobs. Doch Vorsicht: die Arbeiterkammer warnt vor arbeitsrechtlichen Fallen!
Wer vor Weihnachten einen Nebenjob sucht, hat oft gute Chancen. Und das trotz aktuell horrend hohen Arbeitslosenzahlen. Seit Mitte November läuft nämlich das Weihnachtsgeschäft so richtig an. Und viele Unternehmen kommen gerade im Advent noch drauf, dass sie dringend Aushilfen benötigen, um im X-Mas-Shopping mit der Kundschaft Schritt halten zu können.
Selten wird so viel gekauft, gefeiert und konsumiert wie in der Weihnachtszeit. Es gibt also jede Menge zu tun für die Mitarbeiter. Oftmals ist all die Arbeit ohne Aushilfen gar nicht zu bewältigen. Gute Möglichkeiten für alle, die noch vor Weihnachten kurzfristig auf der Suche nach einem Nebenjob sind.
Saisoniers gerade im Wintergeschäft
Ob im Einzelhandel, in Elektro-Großmärkten oder anderen Handelsunternehmen: Sie können als Verkäufer, Kundenberater, Kassierer, Einpackhilfe, an einem Punschstand oder als Aushilfskellner arbeiten. In so manchem Skigebiet werden auch noch Saisoniers gesucht. Gerade auf Weihnachtsmärkten und in der Gastronomie herrscht Hochbetrieb.
Die meisten dieser Nebentätigkeiten werden allerdings nur auf geringfügiger oder Teilzeit-Basis ausgeschrieben. Entsprechend wird bei diesen Aushilfsjobs der monatliche Verdienst nicht allzu hoch sein.
Viele Jobs am Weihnachtsmarkt
Die Aufgabengebiete einer Standaushilfe auf dem Weihnachtsmarkt sind – je nach Art der Produkte, die dort angeboten werden, unterschiedlich. Wer an einem Stand Waren anbietet, für den ist die wichtigste Aufgabe die Kundenansprache bzw. die individuelle Beratung. Aber auch Kassiertätigkeiten, die Präsentation der Produkte, das Auffüllen von Ware und die Verpackung der gekauften Artikel zählen zu den typischen Aufgaben, die Sie bei diesem Nebenjob übernehmen.
Egal ob im Verkauf von Lebensmitteln oder im Verkauf von Waren: Sie stehen immer im unmittelbaren Kundenkontakt. Aus diesem Grund ist wichtig, dass Sie ein gepflegtes Auftreten haben, engagiert und kontaktfreudig sind und sich gern mit Menschen unterhalten. Die tägliche Arbeitszeit als Aushilfe richtet sich nach der Öffnungszeit des jeweiligen Weihnachtsmarktes.
Wenn die Weihnachtsmärkte bereits laufen, ist es direkt am Stand meist zu spät für eine Bewerbung um den Job. Denn die Organisation und Teambildung sind in der Regel abgeschlossen, wenn der Stand steht. Optimalerweise kümmern Sie sich rechtzeitig – also ab Anfang Oktober bis spätestens Mitte November um einen Job – im Internet und in Kleinanzeigen finden sich viele Jobangebote für Aushilfen.
Immer begehrt: der Nikolo und Weihnachtsmann
Ab Mitte November gehören diese Männer zu den begehrtesten: Die Weihnachtsmänner und Nikolos. Denn in der Advents- und Weihnachtszeit gilt die Maxime: Erst wenn der Weihnachtsmann tatsächlich erscheint, ist die Stimmung perfekt. In dieser kurzen Zeit lässt sich gutes Geld verdienen – allein am Heiligen Abend kann der Verdienst zwischen 200 und 400 Euro liegen.
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielseitig: Bei der privaten Familienfeier oder bereits vorher auf Betriebsfeiern, in Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern, auf Weihnachtsmärkten oder in Kaufhäusern.
Weihnachtsmänner und Nikolos benötigen aber unbedingt einen PKW, um ihre Einsatzorte anzufahren. Außerdem ist von Vorteil, wenn Sie gut bei Stimme sind und sich gut ausdrücken können. Damit alles klappt und authentisch abläuft, bekommen die Weihnachtsmänner zumeist eine Schulung durch die Agentur, die sie beschäftigt und vermittelt.
Seite 2: Rechtliche Tipps der Arbeiterkammer!
Darauf sollten Sie rechtlich achten, rät die Arbeiterkammer:
Haben Sie ein echtes Dienstverhältnis?
Unterliegen Sie den Weisungen des Chefs und haben Sie fixe Arbeitszeiten? Dann stehen Sie in der Regel in einem echten Dienstverhältnis.
Was steht Ihnen zu?
Je nach Kollektivvertrag haben Sie Anspruch auf Mindestentgelt und Sonderzahlungen. Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit stehen Ihnen auch dann zu, wenn es sich nur um einen "Aushilfsjob" handelt.
Dauert das Dienstverhältnis länger als einen Monat, haben Sie auch Anspruch auf einen Dienstvertrag oder Dienstzettel, in dem zumindest die wichtigsten Eckpunkte Ihrer Vereinbarung festgehalten sind: Das sind vor allem Arbeitszeit und Lohn bzw. Gehalt.
Anmeldung bei der GKK
Sie sollten darauf achten, dass Sie korrekt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Wenn Sie bar auf die Hand bezahlt werden und weder Dienstvertrag noch Anmeldung oder Lohnzettel erhalten, ist das meistens ein Indiz dafür, dass Sie nicht korrekt angemeldet wurden. Überprüfen Sie also gerade in diesen Fällen lieber Ihre Anmeldung mittels Versicherungsdatenauszug. Diesen bekommen Sie bei der Gebietskrankenkasse.
Geringfügigkeitsgrenze
Verdienen Sie weniger als 395,31 Euro pro Monat bzw. 30,35 Euro pro Tag (Werte 2014), sind Sie geringfügig beschäftigt und nur unfallversichert. Es besteht aber die Möglichkeit, sich in Kranken- und Pensionsversicherung ermäßigt selbst zu versichern. Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, müssen Sie voll versichert sein, das heißt bei der Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
"Weihnachtsjob" beenden
Hinsichtlich der Beendigung von "Weihnachtsjobs" gelten die allgemeinen Regeln. In vielen Fällen wird von Vornherein eine Befristung des Vertrags vereinbart. In diesem Fall ist Ihr Vertrag im Zweifel für beide Seiten vorzeitig unkündbar und läuft automatisch aus. Befristungen sollten zu Beweiszwecken immer schriftlich vereinbart werden. Ist hinsichtlich der Beendigung nichts Besonderes vereinbart, sind die gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen zu beachten. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer AK nach.