Österreich

Einbau von Klimageräten im Gemeindebau verboten

Heute Redaktion
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Einer der bekanntesten Gemeindebauten Wiens: Karl-Marx-Hof
Einer der bekanntesten Gemeindebauten Wiens: Karl-Marx-Hof
Bild: picturedesk.com

Die Hitzewelle macht vielen Mietern in Wien das Leben schwer. Markus Leitgeb von "Wiener Wohnen" klärt auf, welche Klimageräte erlaubt sind.

Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal! Das wusste schon Rainhard Fendrich 1982. Mit den heißen Temperaturen fällt es auch vielen Wienern schwer, ihre Wohnungen abzukühlen.

Wie die "Krone" am Montag berichtet, seien Klimaanlagen im Gemeindebau verboten, was viele Mieter beklagen.

"Das ist nur die halbe Wahrheit", erklärt Markus Leitgeb von "Wiener Wohnen" im Gespräch mit "Heute.at". "Mobile Klimageräte sind sehr wohl erlaubt."

Also alle Anlagen, die rollbar und an der Steckdose anschließbar sind, können in den Wohnungen problemlos verwendet werden.

Verboten sind demnach Klimaanlagen, die mit Bauarbeiten verbunden sind und so die Fassade beschädigen. Diese sind aber auch in allen Miet- und Genossenschaftswohnungen unzulässig.

Fritz D. etwa, Bewohner in einem Gemeindebau in Wien-Liesing, suchte um eine Genehmigung für eine Klimaanlage an und berichtet in der "Krone", dass dieses Ansuchen sofort abgelehnt wurde. "Wenn alle Bewohner plötzlich anfangen würden, Löcher zu bohren, hätten wir ein Problem", so Leitgeb.

Den Vorwurf, dass sich viele Bewohner im Gemeindebau auch über die Lärmbelästigung beschweren und deshalb nicht mal das Fenster öffnen könnten, weist der Ansprechpartner von "Wiener Wohnen" zurück: "Im Hof herrscht ab 22 Uhr Nachtruhe. Und sollte es danach wirklich zu erheblichem Lärm kommen, sollte man die Polizei rufen."