Wien

Diese Lenker fahren nach Unfällen einfach davon

Immer öfter fahren Lenker nach einem Unfall einfach weiter. Der traurige erste Platz in der ÖAMTC-Statistik geht nach Wien. 
Heute Redaktion
09.08.2021, 15:21

Allein im letzten Jahr gab es in Österreich 1.852 Unfälle mit Fahrerflucht und 20.90 Verletzten. Die Wiener sind leider die "Fahrerflucht-Kaiser". 496 Mal fuhren Lenker nach einem Unfall in Wien einfach davon. In der Steiermark waren es 276 und in Niederösterreich 272 – die wenigsten Fahrerflucht-Fälle gab es im Burgenland (28). Österreichweit kamen neun Personen ums Leben. "Die Anzahl der Unfälle mit Fahrerflucht dürfte sogar deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik gar nicht erfasst", erklärt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Saftige Strafen drohten

"Leider flüchten immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort – sei es aus Überforderung mit der Situation, aus Angst oder weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen oder unter Alkoholeinfluss stehen", so die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Auch bei einem Park- oder Blechschaden ist es nötig, den Vorfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Wer das nicht tut, begibt sich auf "dünnes Eis" und riskiert saftige Strafen. Je nach Schwere des Vergehens muss man bei Fahrerflucht mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. 

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Tipps der Psychologin

Auch wenn es manchmal nicht leichtfällt: "Ruhig bleiben, tief durchatmen und als Unfallverursacher keinesfalls dem Fluchtinstinkt nachgeben", rät Seidenberger. Das gilt für Blechschäden und besonders für Unfälle mit Personenschaden. Bei Unfällen mit Verletzten ist ausnahmslos die Polizei und die Rettung zu alarmieren. Die "Blaulichtsteuer" entfällt in diesem Fall. Zudem muss man am Unfallort auf die Einsatzkräfte warten bzw. ist man zur Hilfeleistung verpflichtet – auch als Unfallverursacher. "Bei Blechschäden genügt es nicht, einen Zettel oder eine Visitenkarte am Scheibenwischer anzubringen. Den Unfall muss man unverzüglich bei der Polizei melden, damit der Datenaustausch gewährleistet ist", erklärt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin. Kann sich ein Unfallgegner nicht ausweisen oder gibt es Verständigungsschwierigkeiten, sollte sicherheitshalber ebenfalls die Exekutive geholt werden, auch wenn es nur ein Sachschaden ist.

Die traurige Hitliste der Fahrerflucht-Unfälle: 1. Wien (496), 2. Steiermark (276), 3. NÖ (272), 4. OÖ (264), 5. Tirol (145), 6. Kärnten (136), 7. Salzburg (119), 8. Vorarlberg (116), 9. Burgenland (28). 

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