Coronavirus
Neue harte Corona-Regeln gelten diesmal für vier Wochen
Die steigenden Fallzahlen bewegen die Bundesregierung zu neuen Corona-Maßnahmen. Hier ist der Überblick.
Die Bundesregierung hat am Montagvormittag neue Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verkündet. Das virologische Quartett, also Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) schworen die Bevölkerung auf die Schritte ein, die ab Freitag (23. Oktober) für "jedenfalls" vier Wochen gelten. "Die kommenden Monate werden ein rot-weiß-roter Kraftakt. Diese Schritte sind unpopulär, aber notwendig. Leisten Sie alle einen Beitrag", so Kanzler Kurz.
"Heute" zeigt alle Maßnahmen im Überblick:
Verschärfungen bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften
Ohne zugewiesene Sitzplätze sind indoor nur mehr sechs Personen und outdoor zwölf Personen bei allen Veranstaltungen zugelassen. Mehr Personen sind nur mit zugewiesenen Sitzplätzen erlaubt. Neu ist auch eine Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde. Die Bewilligungspflicht bleibt bei 250 Personen, eine Maskenpflicht gilt bei ALLEN Veranstaltungen indoor und outdoor. Außerdem gilt: Keine Speisen und Getränke bei Veranstaltungen, mit Ausnahme von ganztägigen Aus- und Weiterbildungen. Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1.000 Personen indoor, 1.500 outdoor.
Wie bekannt, kann die Politik den privaten Bereich in dieser Hinsicht nicht reglementieren. Es gilt aber ein Appell, vor allem zu Halloween und Allerheiligen keine Feiern und Friedhofsbesuche nur mit dem eigenen Haushalt und ohne große Familienfeste abzuhalten.
Regelungen in der Gastronomie
Auf die Gastronomie kommen weitere Einschränkungen zu. Es dürfen nur noch sechs Personen (plus minderjährige Kinder) am Tisch Platz nehmen, Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde ist untersagt. Zudem müssen alle Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen ein verpflichtendes Präventionskonzept vorlegen. Aber: Eine österreichweite Sperrstunde kommt nicht. Hier hat sich der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) durchgesetzt.
Schutz in Altersheimen
Es gilt eine Maskenpflicht in allen allgemeinen Bereichen in Altersheimen. Bei bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern hat eine Testung zu erfolgen. Zudem gibt es einheitliche Regelungen für die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für das Personal und regelmäßige Screenings. Für Besucher gibt es Gesundheitschecks, Voranmeldung und Maskenpflicht. Alle Einrichtungen müssen verpflichtend ein Hygiene- und Präventionskonzept haben.
Außerdem müssen alle Personen, die aus dem Ausland einreisen und in körpernahen Dienstleistungen arbeiten, einen Corona-Test absolvieren.
Die Bundesländer können und sollen laut Bundesregierung weiter regional verschärfen je nach Infektionslage.