Wirtschaft

Wer 26 Tage im Home Office war, bekommt diese 300 extra

Neben den 300 € jährlich, die die Arbeitgeber steuerfrei an ihre Mitarbeiter auszahlen können, gibt es auch noch einen weiteren Home-Office-Topf.

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Neben Laptop oder PC gehört beispielsweise auch ein Smartphone ins Homeoffice.
Neben Laptop oder PC gehört beispielsweise auch ein Smartphone ins Homeoffice.
Copyright: pixabay.com © Firmbee (CCO Creative Commons)

Bis zu 300 Euro können Firmen – wie berichtet – steuerfrei für Home Office an ihre Mitarbeiter auszahlen. Neben diesen Topf gibt es noch einen zweiten, nämlich für angeschaffte Möbel. Da galt bisher die Bedingung, dass man mindestens 42 Tage im Jahr mit Heimarbeit zugebracht haben muss. Nun wurde nachgebessert, wie die Arbeiterkammer (AK) Wien in einer Aussendung mitteilt: "Es ist erfreulich, dass das Finanzministerium beim Homeoffice-Gesetz auf die Kritikpunkte von AK und ÖGB eingegangen ist und – wie sich im heutigen Finanzausschuss zeigt – an wesentlichen Stellen nachgebessert hat", sagt AK Direktor Christoph Klein. Durch das Homeoffice-Paket gibt es in Zukunft klare Regeln für das Arbeiten zu Hause.

➤ Der zentrale Punkt im Begutachtungsentwurf betraf die Bedingung, dass für die Absetzbarkeit des ergonomischen Mobiliars zumindest 42 Homeoffice-Tage im Jahr erreicht werden müssen, schildert die AK in ihrer Aussendung. Dies wäre mit Feiertagen, Urlauben und längeren Krankenständen oder Karenzen nämlich schwer zu erreichen gewesen, wenn man nur einen Tag Homeoffice in der Woche vereinbart hat. 

"Mit der Reduktion auf 26 Tage hat das BMF eine pragmatische Lösung vorgeschlagen, die den Großteil der Probleme beseitigt", sagen AK Direktor Christoph Klein und die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl.

Geltendmachung des Mobiliars 

➤ Weiters wurde auch ein zweiter Vorschlag von AK und ÖGB umgesetzt. Beschäftigte, die 2020 kein Mobiliar geltend gemacht haben, können 2021 nun die vollen 300 Euro absetzen, heißt es in der Aussendung. Hierbei handelt es sich um eine "wesentliche Verbesserung zum Begutachtungsentwurf, wo der Betrag verpflichtend auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt wurde und es zu Benachteiligungen für Anschaffungen 2021 gekommen wäre". Für 2020 können wie bisher 150 Euro vorgezogen werden. 

"Wir sind zufrieden mit der Lösung. So ist sichergestellt, dass Anschaffungen im Jahr 2021 nicht schlechter gestellt werden", sagt AK Direktor Christoph Klein.

Befristung der neuen Steuerregeln

Allerdings bleibt die Befristung der neuen Steuerregeln "ein Wermutstropfen", so die AK. Jene führt dazu, dass spätere Anschaffungen benachteiligt werden. Allerdings zeigt sich AK Direktor Christoph Klein "zuversichtlich, dass sich die neuen steuerlichen Regelungen fürs Homeoffice in der Praxis bewähren und nach einer entsprechenden Evaluierung auch verlängert werden".

➤ Eine Absage erteilen AK und ÖGB dem Vorstoß der Wirtschaftskammer, das Inkrafttreten des Homeoffice-Pakets zu verschieben, heißt es weiter. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) wollen das Inkrafttreten des geplanten Homeoffice-Gesetzes nämlich um einige Monate verschieben. Laut Angaben des Arbeitsministeriums ist ein Inkrafttreten mit 1. April vorgesehen. "Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021", heißt es in der Stellungnahme der WKÖ. Von Seiten der ÖGB hingegen heißt es hierzu: 

"Nach den monatelangen Verhandlungen versteht kein Mensch, warum diese Entlastung neuerlich auf die lange Bank geschoben werden soll."

Und weiter erläutert Reischl: "Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich vorzubereiten."

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