Politik

Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt 4 Wochen lang

Das Gesundheitsministerium hat die Novelle zur Schutzmaßnahmenverordnung vorgelegt. "Heute" zeigt, welche neuen Regeln es gibt, wie lange sie gelten.
Rene Findenig
11.03.2021, 15:46

Die gesamte Verordnung soll bis auf eine Ausnahme bereits ab dem 15. März gelten, sobald der Nationalrat sie abgesegnet hat. Ausnahme: "Nachschärfungen" im beruflichen Bereich sollen ab 1. April in Kraft treten, um die nötige Vorbereitungszeit zu gewährleisten, heißt es. Mit "Nachschärfungen ist dabei gemeint: Betriebe ab 51 Mitarbeitern brauchen ab dem 1. April ein verpflichtendes Corona-Präventionskonzept. 

Vorgesehen sind dagegen nun Lockerungen unter strengen Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich des Sports und in der Jugendarbeit. Weiters können sich Selbsthilfegruppen in ganz Österreich ab 15. März treffen. "Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag für das Wohlergehen der jungen Menschen in Österreich und für die psychische Gesundheit während der Pandemie", so das Gesundheitsministerium.

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Ausgangssperre wird verlängert

Darüber hinaus beinhaltet die 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung die kontrollierte Öffnung in der Modellregion Vorarlberg, die ebenfalls ab 15. März 2021 starten soll. Die nächtliche Ausgangsregelung wird für weitere 10 Tage verlängert. Alle sonstigen Maßnahmen in der 4. Novelle zur 4. Schutzmaßnahmenverordnung sind für weitere 4 Wochen gültig. Die Maßnahmen werden laufend evaluiert und können entsprechend der epidemiologischen Lage angepasst werden, heißt es.

Außerschulische Jugendarbeit bis 18 Jahre darf in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden, Testverpflichtung für die Jugendlichen besteht nur in geschlossenen Räumen. Die Gruppengröße darf maximal zehn Menschen plus bis zu zwei Betreuungspersonen betragen. Es muss außerdem ein verpflichtendes Präventionskonzept geben und die Teilnahme soll nur gegen eine Registrierungspflicht möglich sein.

Sport ohne Körperkontakt kommt

Sport für bis zu 18-Jährige darf nun, allerdings nur im Freien und ohne Körperkontakt, stattfinden. Auch Testverpflichtung gibt es keine für die Jugendlichen. Auch hier dürfen Gruppen maximal zehn Jugendliche plus zwei Trainer groß sein. Erforderlich ist wiederum eine Registrierungspflicht und ein Präventionskonzept. Außerdem werden Treffen von Selbsthilfegruppen möglich. Finden sie in geschlossenen Räumen statt, muss eine FFP2-Maske getragen werden.

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