Wirtschaft

Diese neuen Kurzarbeitsregeln gelten ab 1. Juli

Ab 1. Juli startet die Phase fünf der Kurzarbeit. Der Gesetzesbeschluss passierte den Bundesrat ohne Einspruch.

Heute Redaktion
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Kurzarbeit
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picturedesk.com

Wie Arbeitsminister Kocher vor wenigen Tagen bekannt gab, sind derzeit 362.101 Menschen beim AMS gemeldet oder in Schulungen. Die Kurzarbeit bleibt weiterhin ein wichtiges Instrument. Die neuen Corona-Kurzarbeitsregeln treten mit 1. Juli in Kraft.

Der Bundesrat hat am Donnerstag mit breiter Mehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. Auch weitere Gesetzesvorhaben aus dem Zuständigkeitsbereich von Arbeitsminister Martin Kocher haben die Länderkammer passiert, heißt es in einer Aussendung.

Regelung gilt bis Mitte 2022

Gemäß dem unbeeinsprucht gebliebenen Gesetzesbeschluss und begleitenden Änderungen im Berufsausbildungsgesetz werden für von der Corona-Krise betroffene Betriebe noch bis Mitte 2022 spezielle Kurzarbeitsregeln gelten, wobei ab Juli dieses Jahres Abschläge gegenüber den derzeitigen Leistungen in Kauf genommen werden müssen. Nur für Unternehmen mit besonders hohen Umsatzeinbußen sollen die aktuellen Regeln bis Jahresende weiter anwendbar sein. Zudem sind neue Vorgaben in Bezug auf den Urlaubsverbrauch zu beachten.

Freistellung für Schwangere

Grundsätzlich verlängert wird auch die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt. Sie soll bis Ende September gelten. Werdende Mütter, die bereits vollen Impfschutz haben, müssen allerdings bereits ab Juli wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Coronabedingte Sonderregelungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz für selbständig Beschäftigte und Personen mit Altersteilzeit bleiben noch bis Jahresende aufrecht. In Zusammenhang mit der nunmehr erst ab Oktober wirksam werdenden Angleichung der Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellten können die Kollektivvertragspartner auch dauerhafte Ausnahmen für LeiharbeiterInnen - ähnlich wie für Saisonbranchen - vereinbaren.

Die Kurzarbeit hat nach Einschätzung Kochers eine Million Arbeitsplätze gerettet. Die nunmehr vorgesehene Zweiteilung des Corona-Kurzarbeitsmodells mache Sinn, sagte er, wobei sich das Übergangsmodell ihm zufolge mit einer Mindestarbeitszeit von 50% und einem 15-prozentigen Abschlag bei der Förderhöhe dem normalen Kurzarbeitsmodell annähere.

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