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Diese Personen bekommen jetzt 500-Euro-Bonus ausbezahlt

Der Nationalrat hat ein breites Maßnahmenpaket für Arbeiter und Angestellte beschlossen. Das betrifft auch eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 €. 

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Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer erhalten eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 Euro ausbezahlt.
Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer erhalten eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 Euro ausbezahlt.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Am Donnerstag wurden mehrere Maßnahmen für Arbeitnehmer im Nationalrat beschlossen. Mit der Sonderbetreuungszeit, der Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen und der Kurzarbeit werden drei zentrale Maßnahmen bis Ende März 2022 verlängert. "Damit geben wir sowohl Unternehmerinnen und Unternehmern als auch ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin Planungssicherheit, wir stärken den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und wir geben berufstätigen Eltern im Bedarfsfall Betreuungssicherheit", freut sich Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung.

Berufstätigen Eltern stehen weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit bis 31. März 2022 zur Verfügung. Dabei kann wie bisher vom Rechtsanspruch oder vom Vereinbarungsmodell Gebrauch gemacht werden. In beiden Fällen erhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.

Geld für Kurz-Arbeiter

Auch die Kurzarbeit wird für besonders betroffene Betriebe bis Ende März verlängert. Beschlossen wurde heute außerdem ein Langzeit-Kurzarbeitsbonus in der Höhe von 500 Euro.

Diese Einmalzahlung erhalten Arbeitnehmer, die in der Zeit zwischen März 2020 und November 2021 mindestens zehn Monate und zumindest einen Tag im Dezember 2021 von Kurzarbeit betroffen waren und vor der Kurzarbeit ein Einkommen von maximal der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage hatten.

Für Saisonbetriebe die von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen waren, wurde heute mit der Saisonstarthilfe eine Beschäftigungsförderung zur Überbrückung während Lockdownzeiten beschlossen. Gefördert werden bis zu 65 Prozent (rund zwei Drittel) der Lohnkosten für Personen, die ab dem 3. November 2021 eingestellt wurden bis zum frühest möglichen theoretischen Eintritt in die Kurzarbeit.

Schwangere bleiben freigestellt

Neu ist, dass die Sonderbetreuungszeit auch dann zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden kann, wenn die Schulen während Lockdownzeiten zwar offen sind, Eltern ihre Kinder aber zu Hause betreuen wollen. Damit haben Eltern im Bedarfsfall jedenfalls Betreuungssicherheit.

Ebenfalls bis Ende März wird die Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen wie Friseurinnen, Masseurinnen, Kindergartenpädagoginnen sowie Lehrerinnen verlängert. Diese letzte Verlängerung ist notwendig, weil das Nationale Impfgremium erst im Mai eine Empfehlung zur Impfung von Schwangeren ausgegeben hat. "Wir wollen sicherstellen, dass bis März 2022 alle Schwangeren jedenfalls die Gelegenheit hatten, sich auch vor der Schwangerschaft impfen zu lassen. Aus diesem Grund verlängern wir die Regelung in dieser Form zum letzten Mal", betont Kocher.

Bildungsbonus verlängert

Bis Ende Dezember 2022 wird zudem der Bildungsbonus verlängert. Arbeitssuchende, die mindestens vier Monate an einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme des AMS teilnehmen, erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Unterstützungsleistung von 180 Euro. Die Maßnahme wäre mit Ende 2021 ausgelaufen, mit der Verlängerung steht der Bildungsbonus nun ein weiteres Jahr zur Verfügung.

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