Wirtschaft

Diese Personen dürfen sich über "Corona-Geld" freuen

Agrarhandels-Obmann Wohlmuth: "Beschlossene Hilfszahlungen jetzt rasch und unbürokratisch ausbezahlen, um Insolvenzwelle in der Branche zu vermeiden."

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Finanzspritze in der Corona-Krise
Finanzspritze in der Corona-Krise
istock/ Symbolbild

"Seit Beginn des Gastro-Lockdowns Anfang November kämpfen tausende heimische Zulieferbetriebe – von Obst- und Gemüsehändlern über Weinhändler bis hin zu Lebensmittelgroßhändlern – mit massiven Umsatzeinbrüchen. Die Verlängerung des Gastro-Lockdowns bis Ostern verschärft die akuten Liquiditätsnöte dieser Betriebe weiter", so Gerhard Wohlmuth, Obmann des Agrarhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die nun beschlossenen Hilfen für die indirekt vom Lockdown betroffenen Betriebe seien daher ein wichtiges und lange erwartetes Signal.

"In langen Verhandlungen mit der Regierung ist es der Wirtschaftskammer gelungen, den Gastro-Zulieferern mit dem Umsatzersatz II und dem Ausfallsbonus zum Fixkostenzuschusses II nicht nur Rechtssicherheit zu geben, sondern auch eine wirtschaftliche Perspektive", so Wohlmuth. Und er ergänzt: "Die beschlossenen Hilfen müssen jetzt schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden, um eine Insolvenzwelle in der Branche zu verhindern."

Rückwirkender Ausfallsbonus wichtiges Signal

"Der Umsatzersatz II ist ein wichtiges Hilfsmodel für Lieferanten, die im November und Dezember besonders stark vom Gastro-Lockdown betroffen waren", unterstreicht auch Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels der WKÖ, in einer Aussendung.

"Gleichzeitig erwarten wir, dass insbesondere zahlreiche Mischbetriebe, die neben der Gastronomie auch andere nachgelagerte Bereiche beliefern, die strengen Eintrittskriterien von 50 Prozent Umsatzzusammenhang bzw. 40 Prozent Umsatzverlust nicht erreichen werden. Für diese Händler sowie für Betriebe, die indirekt über Zwischenhändler an die Gastronomie liefern und daher keinen Anspruch auf Umsatzersatz II haben, stellt der Ausfallsbonus zum Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz ein besonders wichtiges Instrument dar", so Prauchner weiter.

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Forderung der WKÖ aufgegriffen hat, den Ausfallsbonus für diese Betriebe auch rückwirkend für November und Dezember auszubezahlen."

Anhebung des Beihilfen-Rahmens richtiger Schritt

"Mit der gleichzeitigen signifikanten Erhöhung des Beihilferahmens beim Fixkostenzuschuss von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro bzw. von 3 Millionen auf 10 Millionen Euro beim Verlustersatz ist es zudem gelungen, eine weitere zentrale Forderung der WKÖ im Interesse unserer Mitgliedsbetriebe durchzusetzen", zeigt sich Christoph Tamandl, Geschäftsführer des Lebensmittelhandels und Agrarhandels in der WKÖ zufrieden.

"Gerade für mittelständische und größere Handelsbetriebe war die bisherige Deckelung beim Fixkostenzuschuss mit maximal 800.000 Euro angesichts der teils massiven Umsatzeinbrüche unzureichend."

"Die heimischen Zulieferbetriebe sind für das Wiederhochfahren der österreichischen Gastronomie und Hotellerie nach dem Lockdown erfolgsentscheidend. Die nun beschlossenen Liquiditätsspritzen sind daher ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart dieser für Österreich so wichtigen Wirtschaftszweige nach der Krise", so Tamandl abschließend.

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