Wirtschaft
Diese Personen können 1.800 € Corona-Hilfe beantragen
Die Bundesregierung hat die Corona-Hilfen verlängert. So wird etwa auch die finanzielle Unterstützung von Künstlern bis September fortgesetzt.
Im Zuge der am Dienstag von der Bundesregierung kommunizierten Verlängerung und Adaptierung der Wirtschaftshilfen angesichts der Corona-Pandemie werden auch die spezifischen Unterstützungsmaßnahmen für Künstler fortgeführt.
"Die bereits erfolgten Öffnungen und die Perspektive auf weitere Öffnungen ab Juli haben dem Kunst- und Kulturbetrieb in Österreich zwar den erhofften neuen Schwung verliehen, aber es gibt nach wie vor Bereiche, in denen die Buchungs- und Einkommenslage für Künstler herausfordernd bleibt", so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Mayer.
"Diesen Menschen werden wir mit einer weiteren Phase der Überbrückungsfinanzierung bei der SVS wie schon in den vergangenen Wochen und Monaten schnell und unbürokratisch helfen."
600 Euro pro Monat
Konkret wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler analog zum Härtefallfonds der Wirtschaftskammer weitergeführt. Das heißt: Ab Juli können Künstler, die trotz Öffnungen nach wie vor von der Corona-Krise betroffen sind, für das dritte Quartal 2021 einen Betrag von 600 Euro pro Monat, insgesamt also 1.800 Euro beantragen. Rückwirkende Anträge für die bisherigen Betrachtungszeiträume sind nicht mehr möglich.
"Wir wissen aus der Branche, dass viele, vor allem jüngere und weniger bekannte Künstlerinnen und Künstler, mitunter Schwierigkeiten haben, an Auftritte zu kommen, weil die Veranstalter zunächst bekannte Gesichter buchen. Wir wissen auch, dass Produktionen in der freien Szene derzeit weniger oft gespielt werden können, weil es aufgrund der vielen während des Lockdowns vorbereiteten Stücke zu einer Art 'Premierenstau' kommt", so Staatssekretärin Mayer.
Und weiter: "Und wir wissen, dass viele Künstler darunter leiden, dass ihnen gerade jetzt, am Ende der Pandemie, die Einnahmen aus Tantiemen fehlen, weil sie lange nicht auftreten konnten und die Tantiemen zeitversetzt ausgezahlt werden. (...) All diesen Umständen wollen wir mit dieser Verlängerung Rechnung tragen."
Wirtschaftliche Notlage
Wie bisher, steht die Überbrückungsfinanzierung für Künstler auch weiterhin allen Personen offen, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln oder lehren, und die bei der SVS versichert sind. Teil der Antragstellung ist eine eidesstattliche Erklärung, dass man sich aufgrund der Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.
Für alle Künstler, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier ist eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 in Vorbereitung.