Reisen

Diese Pflanzen darfst du NICHT aus dem Urlaub mitnehmen

Kakteen aus Südamerika oder Orchideen aus Asien: Groß ist die Verlockung, schöne Exoten aus dem Urlaub mitzubringen - doch nicht alles ist erlaubt.

Christine Scharfetter
Teilen
Nicht alle Pflanzen dürfen in die EU eingeführt werden und wenn doch, brauchen sie ein Zeugnis.
Nicht alle Pflanzen dürfen in die EU eingeführt werden und wenn doch, brauchen sie ein Zeugnis.
Getty Images/iStockphoto

Wer erinnert sich nicht gerne mit einem kleinen Souvenir an eine schöne Urlaubsreise oder überrascht gar die Daheimgebliebenen mit Essbarem oder Blühendem? Doch Vorsicht, denn nicht alle Mitbringsel sind erlaubt. Viele Pflanzen - vor allem außerhalb Europas - unterliegen strengen Einfuhrvorschriften oder gar -verboten. So können Orchideen aus exotischen Gefilden, Mangos aus Ägypten oder frische Weinblätter aus der Türkei die gute Laune bei der Heimkehr schnell verderben. 

Doch dabei handelt es sich nicht etwa um eine Schikane, sondern um reinen Pflanzenschutz. Denn "eingeschleppte" Pflanzen können großen Schaden anrichten, wie Pilze, Bakterien oder Keime auf die heimische Flora übertragen. Dies kann schwerwiegende Folgen für Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt haben, betont man beim amtlichen Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit (BAES), das in Österreich die Einfuhr kontrolliert.

Für diese Pflanzen gilt ein Importverbot

1/12
Gehe zur Galerie
    Aus Nicht-EU-Ländern gilt unter anderem ein Importverbot für Orchideenbäume (Bauhinia).
    Aus Nicht-EU-Ländern gilt unter anderem ein Importverbot für Orchideenbäume (Bauhinia).
    Getty Images/iStockphoto

    Ein Zeugnis für Pflanzen

    Sonst müssen pflanzliche Waren bei Einreise in ein EU-Land über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügen. Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt und belegt dabei, dass bereits bei der Anzucht des jeweiligen Gewächses die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten berücksichtigt und erfüllt wurden.

    Keine Ausnahmen

    Ohne entsprechende Einfuhrdokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Ausnahmen für kleine Mengen von pflanzlichen "Mitbringseln" gibt es nicht. Ausschließlich für die Mitnahme von folgenden Früchten wird bei der Einfuhr kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt: Ananas, Bananen, Durian, Datteln und Kokosnüsse.