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Diese Puppe muss laut Behörden zerstört werden

Heute Redaktion
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Nachdem Konsumentenschützer im Dezember vor der "My Friend Cayla"-Puppe gewarnt hatten, stufen deutsche Behörden das High-Tech-Spielzeug nun als verbotenes Spionagegerät ein. Eltern müssen die Puppe, die Fragen beantworten, Geschichten vorlesen und verschiedene Spiele bieten soll, zurückgeben oder zerstören.

Nachdem Konsumentenschützer im Dezember vor der "My Friend Cayla"-Puppe gewarnt hatten, stufen deutsche Behörden das High-Tech-Spielzeug nun als verbotenes Spionagegerät ein. Eltern müssen die Puppe, die Fragen beantworten, Geschichten vorlesen und verschiedene Spiele bieten soll, zurückgeben oder zerstören.

Die smarte und mit Spracherkennung und Mikrophon ausgestattete Puppe ist ins Visier von Datenschutzaktivisten und Konsumentenschützern geraten, nachdem die norwegische Verbraucherschutzorganisation Forbrukerradet aufdeckte, dass die Verbindungen der Puppe ungesichert sind und so von jedem leicht gehackt werden können.

Die deutsche Bundesnetzagentur hat das Spielzeug nach einer Studie der Universität Saarland nun als verbotenes Spionagegerät eingestuft. Verkauf und Besitz eines solchen Spionagegeräts ist streng verboten und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Eltern, die bereits so eine "Cayla"-Puppe besitzen, müssen diese demnach umgehend zerstören.

Auch in Österreich hatten Verbraucherschützer heftige Kritik an dem smarten Spielzeug geübt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte rechtliche Schritte gegen den Hersteller geprüft. Allerdings gibt es im österreichischen Telekommunikationsgesetz keine zu Deutschland vergleichbare Regelung, berichtet "standard.at".