Österreich

Diese Pyrotechnik ist zu Silvester verboten

Ein buntes und vor allem lautstarkes Feuerwerk gehört zu Silvester dazu. Ein Großteil der gezündeten Pyrotechnik ist aber eigentlich verboten.

Heute Redaktion
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Am 1. Jänner, Punkt 0.00 Uhr werden auch dieses Mal wieder fulminante Feuerwerke den Himmel erstrahlen lassen. Doch in der Form, in der die Silvester-Knallerei alljährlich stattfindet, dürfte es sie eigentlich gar nicht geben. Denn der Großteil der Pyro, die an Silvester gezündet wird, ist verboten.

Feuerwerkskörper, Raketen und sonstige pyrotechnische Gegenstände werden in Kategorien eingeteilt. Dabei ist zu beachten, dass Feuerwerkskörper der Kategorien F2-F4 im gesamten Ortsgebiet oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten sind. Um dieses zu umgehen, ist eine spezielle Genehmigung notwendig. Zu den verbotenen Gegenständen zählen etwa folgende:

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Nur ungefährliche Gegenstände sind erlaubt

An Silvester sind lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 bedenkenlos zu verwenden. Denn von diesen Objekten geht nur eine geringe Gefahr und Lärmbelästigung aus. Zu solchen Erzeugnissen gelten etwa Tischfeuerwerke, Scherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen oder Wunderkerzen. Einzige Bedingung: Man man muss älter als 12 Jahre alt sein um diese Artikel verwenden zu dürfen.

Personen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, werden ausnahmslos angezeigt und die betroffenen Gegenstände sichergestellt. Bei Missachtung der Vorschriften drohen hohe Geldstrafen.

Außerdem weist die Polizei daraufhin, dass auf eine CE-Kennzeichnung (siehe Diashow) der verwendeten Gegenstände zu achten ist. Diese gewährleistet, dass der pyrotechnische Artikel das Zulassungsverfahren in einem EU-Mitgliedsstaat durchlaufen hat und zum Vertrieb zugelassen wurde.

Generell ersucht die Polizei von "rücksichtslosem Zünden von pyrotechnischen Gegenständen" Abstand zu nehmen. Neben Belastung für Mensch und Tier gehe von ihnen auch ein enormes Brandrisiko aus.

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