Wirtschaft

Diese Rechte haben Sie im Restaurant

Heute Redaktion
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Bild: Jelio-Anton Stefanov

Wenn Sie im Restaurant Essen und Getränke bestellen, schließen Sie einen Vertrag. Und wie bei anderen Verträgen haben Sie bei Mängeln Rechte. Was bei Reklamationen im Restaurant wichtig ist, erklärte der Konsument in seiner aktuellen Ausgabe.

in seiner aktuellen Ausgabe.

Wer in ein Restaurant essen geht, erwartet freundliche Kellner und Köche, die etwas von ihrem Handwerk verstehen. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn trotz Tischreservierung kein Platz frei ist, das Essen einem fast im Hals stecken bleibt und obendrein die Rechnung auf sich warten lässt.

Beschwerden

Wenn das Schnitzel, die bodenständige Küche oder die vegetarische Kost mangelhaft serviert wird, haben Sie das Recht, sich zu beschweren und Ersatz zu fordern. So wie Sie für mangelfreie Ware vom Wirt zur Kasse gebeten werden, so hat auch er für Sachmängel – wie versalzene Kartoffel – einzustehen. Reklamieren Sie gleich, wenn die Leistung mangelhaft ist! Sie können das Gericht zurückschicken! Damit erhält der Wirt die Chance, nachzubessern, also ein rohes Steak durchzubraten oder ein neues Essen zu bringen.

Innerhalb welcher Zeit nachgebessert werden kann, dazu gibt es keine konkreten Vorgaben. Beim Wiener Schnitzel wird man von etwa 10 bis 15 Minuten ausgehen können. Klappt es auch dann nicht, könnten Sie als Gast komplett von Ihrer  Bestellung zurücktreten und gehen, ohne zu zahlen. Wer aber zunächst isst und erst später rügt, verwirkt in der Regel sein Recht auf Ersatz oder Preisminderung.

Sonderwünsche

Wenn jemand eine andere Pizza bekommt als bestellt, so kann er darauf bestehen, dass ihm die bestellte Pizza serviert wird. Denn nimmt der Wirt oder dessen "Gehilfe" (der Kellner) die Bestellung auf, kommt ein Vertrag mit dem Gast zustande. Dann muss er den auch erfüllen, wenn z.B. der Kunde beim Restaurantbesuch Sonderwünsche hat und das Steak mit Pommes statt Kroketten oder das Eis ohne Schlagobers ordert.

Vorbestellte Speisen

Wiederum anderes gilt, wenn im Voraus anhand der Speisekarte ein Menüplan für ein Fest oder einer Feier fixiert wird. Wenn dann das Menü dafür anders als besprochen ausfällt, wenn statt vereinbarten Zanderfilets Schweinekottelets oder statt Hirschbraten Kalbsgulasch aufgetischt wird, so kann sich der Restaurantbetreiber nicht einfach damit herausreden, die Ware sei nicht aufzutreiben gewesen. Ebenso ist er an einen ausgehandelten Fixpreis für das Menü gebunden Zahlen.

Auf Seite 2: Vom Lippenstift am Glas bis zu Zahlen auf der Toilette!

Zahlen, bitte!

Darf man denn einfach gehen, wenn trotz wiederholter Aufforderung die Rechnung nicht kommt? Jein. Bevor man aber im Lokal "Wurzeln schlägt", sollte man laut und deutlich innerhalb von 30 Minuten vom Wirt mindestens dreimal die Rechnung verlangen. Passiert dann noch immer nichts, kann man gehen. Doch Vorsicht! Zahlen muss man trotzdem. Will man sich nicht dem Vorwurf der Zechprellerei aussetzen, muss man daher Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann.

Warten aufs Essen

Die Zeitspanne, wie lange ein Essen brauchen darf, ist flexibel. Wer mittags in einem gewöhnlichen Restaurant speisen will und nach gut 30 Minuten noch immer ohne Essen da sitzt, kann wohl gehen. Bei Getränken wird diese Spanne des Zumutbaren eher bei 20 Minuten liegen. Wer es ganz korrekt machen will, sagt dem Personal dann etwa: "Wenn Sie mir mein Glas Wein in fünf Minuten nicht bringen, gehe ich wieder" (juristisch setzen sie damit eine Nachfrist und erklären den Rücktritt).

Toilette

Der Aufforderung eines Toilettengeldes muss man als Gast nicht nachkommen. Der Wirt hat eine kostenlose Toilette anzubieten. Jenen Personen, die keine Gäste sind, kann der Wirt die Nutzung der Toiletten aber verweigern.

Leitungswasser

Ob man für Leitungswasser Geld zahlen muss, hängt davon ab, wo man es bestellt. In manchen Ländern ist es üblich, dem Gast eine Karaffe Wasser zum Essen kostenlos hinzustellen. In Österreich hat man keinen Anspruch auf ein kostenloses Glas Wasser. Der Wirt kann selbst einen Preis bestimmen. In der Praxis wird das Wasser aber meist nicht auf die Rechnung gesetzt.

Lippenstift am Glas

Wenn das Glas nach Benutzung des letzten Gastes nicht richtig gereinigt wurde, werden Sie zwar nicht gleich das Getränk von der Rechnung abziehen können. Auch den Preis mindern oder gar Schadensersatz verlangen, wäre überzogen. Sie können aber natürlich ein neues, sauberes Glas verlangen.

Schnecken im Salat

Ein Salat, in dem Schnecken sind, mag zwar "bio" sein, muss aber nicht bezahlt werden. Allerdings müssen auch Sie den Wirten auf die ekelerregenden Tierchen hinweisen – pauschales Maulen, es habe nicht geschmeckt, reicht für die Geltendmachung der "Mängelrüge" nicht aus.

Flecken auf der Kleidung

Schüttet ein schusseliger Kellner Rotwein über Ihre Bluse oder stößt er beim Servieren das (sichtbare) Handy vom Tisch, so ist klar, dass Gastwirt und Kellner für den entstandenen Schaden haften. In der Regel springt für Reinigungs- und Reparaturkosten die Haftpflichtversicherung des Wirtes ein. Als Opfer eines solchen Missgeschicks können Sie die Rechnung von der Reinigung oder Reparatur an den Wirt schicken oder, wenn nichts mehr zu retten ist, sich den Wert des Kleidungsstückes oder Handy von der Versicherung ersetzen lassen.

Heiße Teller

Vor heißen Tellern muss der Gast  – sofern nicht offensichtlich – gewarnt werden. Ansonsten kann er wenn er sich daran verbrennt Schadenersatz plus Schmerzensgeld verlangen.