Reisen

Wildcampen kann bis zu 14.500 Euro Strafe kosten

Nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie feiert Camping dieses Jahr ein Revival als attraktives Reise-Modell. Das gilt es zu beachten.

Teilen
Maximale Freiheit im Urlaub: Camping kann ein traumhaftes Erlebnis sein.<br>
Maximale Freiheit im Urlaub: Camping kann ein traumhaftes Erlebnis sein.
istock

Angesichts der Corona-Krise erleben das Camping wie auch der Heimat-Urlaub als alternative Reise-Varianten heuer einen Aufschwung. Naturnähe, Flexibilität und Sicherheit spielen eine große Rolle. Auf der Suche nach dem richtigen Platz sollte man sich mit den Regeln und Strafen beschäftigen. Wer mit dem Wohnmobil an mehrere Orte verreist, muss sich überlegen, was erlaubt ist. Was es beim Wildcamping in Österreich zu beachten gibt, wenn man keine hohen Strafen riskieren möchte.

„Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich“, sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).

Für die einzelnen Bundesländer gelten individuelle Regelungen:

* Kärnten: Kärnten gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Camper. Dort ist es in der freien Landschaft verboten, außerhalb von Campingplätzen und auch auf sonstigen Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen. Missachtet man das Verbot, drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.

* Niederösterreich: Gemäß niederösterreichischem Naturschutzgesetz, ist das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar – ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 Euro geahndet.

* Wien: „In der Bundeshauptstadt ist laut Kampierverordnung freies Stehen abseits der offiziellen Campingplätze verboten. Es drohen Strafen bis zu 700 Euro“, sagt der ÖCC-Experte.

* Burgenland: Hier ist das Zelten mit weniger als zehn Personen für maximal drei Nächte gestattet. Das freie Stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.

* Oberösterreich: Laut oberösterreichischem Tourismusgesetz ist Zelten und Übernachten für den „Fußwanderverkehr“ im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt. Ansonsten gibt es für Oberösterreich keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen.

* Salzburg und Vorarlberg: Ob und in welcher Höhe Strafen für Wildcampen geltend gemacht werden, wird von dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

* Steiermark: Für die Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen. Es ist ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen.

* Tirol: "Das Campieren außerhalb von Campingplätzen ist gemäß Tiroler Campinggesetz verboten. Sonst droht eine Strafe von bis zu 220 Euro", weiß der ÖCC-Experte. Kommen Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, das Naturschutz-und das Feldschutzgesetz hinzu, sind Strafen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich fällig

Erlaubnis des Eigentümers auf Privatböden und in Wäldern nötig

Wer sich auf einem Privatboden oder im Wald niederlassen möchte, braucht dafür eine Zustimmung. Auf Privatgründen wie auch bei Waldgebieten ist das die Erlaubnis des Eigentümers. Das Betreten von Waldflächen ist jedem freigestellt, nicht aber das Lagern bei Dunkelheit und Zelten.

Ähnliches gilt für das „Pausieren“ in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen: Dies ist nur erlaubt, wenn der Anlass dafür ist, die Fahrtauglichkeit des Lenkers zu garantieren.

;