Österreich

Diese Regeln müssen Scooter-Fahrer beachten

Heute Redaktion
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Ab jetzt gilt das neue E-Scooter-Gesetz. Die Polizei sieht jetzt genauer hin.
Ab jetzt gilt das neue E-Scooter-Gesetz. Die Polizei sieht jetzt genauer hin.
Bild: Mike Wolf

Seit Samstag gilt ein neues Gesetz für die E-Roller. Wer sich nicht daran hält, muss tief in die Tasche greifen. Wir verraten Ihnen worauf Sie achten müssen, damit das nicht passiert.

Schon sechs Firmen bieten in Linz E-Scooter an. Die Elektroroller sind aus dem Stadtbild kaum noch wegzudenken. Fast an jeder Ecke parken die kleinen Flitzer.

Konnte man in den vergangenen Monaten fast überall unbeschwert herum düsen, blickt die Polizei künftig etwas genauer hin.

Denn seit dem Wochenende gilt in Österreich das neue E-Scooter-Gesetz. Darunter fallen alle Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Halten sich die Scooter-Fahrer nicht an die Regel, kann es richtig teuer werden. So kann laut Experten das "Zu-zweit-Fahren" bis zu 726 Euro kosten.

Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt kostet mindestens 50 Euro.

Folgende Regeln sind einzuhalten:

Es ist verboten, mit E-Scootern auf Gehsteigen zu fahren.

Sind Radwege vorhanden, müssen diese auch für die Fahrt benützt werden.

Zwei voneinander unabhängige Bremssysteme (vorne und hinten) sind Pflicht.

Das Tempolimit beträgt 25 km/h.

Jeder E-Scooter muss mit einem weißen oder gelben Frontlicht sowie einem roten Rücklicht ausgestattet sein.

Weiße oder gelbe Reflektoren an der Seite und Vorderseite sowie ein Reflektor hinten müssen vorhanden sein.



Aus rechtlicher Sicht ist die Benützung von E-Scootern wie die von Fahrrädern zu betrachten.

Kinder dürfen ab 12 Jahren mit den Elektrorollern fahren. Jüngere ohne Radfahrausweis dürfen den Scooter nur in Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person benutzen.

Bis zum 12. Geburtstag besteht Helmpflicht. Eine Klingel wird empfohlen.

Kaum zu glauben: Auch einige Betrunkene wurden mit den Rollern schon erwischt. Die Mindeststrafe (über 0,8 Promille intus) beträgt 800 Euro, kann aber auch auf bis zu 3.700 Euro ansteigen.

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