Coronavirus

Diese scharfe Corona-Regel ist ab sofort zu Ende

Wenige Tage vor den großen Öffnungsschritten am 19. Mai, ist eine andere harte Corona-Maßnahmen nun offiziell zu Ende gegangen.

Andre Wilding
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Die Ausgangssperre ist beendet.
Die Ausgangssperre ist beendet.
istock/ Symbolbild

Seit Mitternacht, Punkt 0.00 Uhr, sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nicht mehr gültig – und zwar nach über einem halben Jahr! Mit Sonntag ist das "Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs" auch von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr wieder erlaubt, einen triftigen Grund braucht man dafür nicht mehr.

Bisher hatte man die eigenen vier Wände nur aus folgenden Gründen verlassen dürfen: "Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum", "Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten", "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse" sowie für die Arbeit und Ausbildung. Diese Gründe gehören seit Mitternacht nun der Vergangenheit an.

Große Öffnungen am 19. Mai

In drei Tagen, am 19. Mai, kommt es dann zu weitreichenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Ab diesem Tag dürfen dann auch wieder Gastronomie, Tourismus, Kunst und Kultur sowie der Sport öffnen. Es gelten allerdings in den Bereichen strenge Auflagen für die Unternehmen und die Gäste bzw. Besucher. So ermöglichen entweder eine Schutz-Impfung, ein negativer Corona-Test oder eine -Genesung den Zutritt in Restaurants, Hotels und Co.

Im Rahmen der Öffnungsverordnung ab dem 19. Mai wird es dann natürlich ebenfalls keine Ausgangsbeschränkungen mehr geben. Das Haus darf also wieder rund um die Uhr ohne Vorliegen eines Grundes verlassen werden. Dennoch gilt weiterhin erhöhte Vorsicht.

Sicherheitsmaßnahmen

Es wird daher eine Reihe an bewährten Sicherheitsmaßnahmen geben. Dazu zählen:

➤ Der Mindestabstand von 2 Metern bleibt nahezu überall erhalten (Ausnahme: am Tisch im Gasthaus, Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen).

➤ In allen neu geöffneten Bereiche müssen COVID-19-Präventionskonzepte erstellt und COVID-19-Beauftragte ernannt werden.

➤ Ab 22 Uhr gilt eine allgemeine Sperrstunde für alle Betriebe, Veranstaltungen und Sportstätten.

➤ Von 22 Uhr bis 5 Uhr sind nur Zusammenkünfte von 4 Personen zuzüglich von maximal 6 minderjährigen Kindern zulässig.

➤ Tagsüber sind Zusammenkünfte von 4 Personen indoor zuzüglich 6 minderjähriger Kinder zulässig, outdoor von 10 Personen zuzüglich 10 minderjähriger Kinder.

➤ Die bisherigen Regeln für FFP2-Masken und Mund-Nasen-Schutz bleiben unverändert.

➤ Registrierungspflicht für Gäste bei Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltungen und Freizeitbetrieben indoor sowie outdoor (Ausnahme bei geringer Interaktion: z.B. Zoo, Freibäder etc.)

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