Politik

Diese Sonderrechte bekommen Freigetestete 2021

Jene Novelle, die die Sondervorteile für Freigetestete regeln soll, wurde noch heuer auf den Weg gebracht und befindet sich derzeit in Begutachtung. 

Michael Rauhofer-Redl
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Für Museums-Besucher ist ein Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht.
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Noch im alten Jahr hat die Bundesregierung das Gesetz zum "Freitesten" aus dem Lockdown auf den Weg gebracht. Diese Novelle zum Epidemiegesetz und COVID-19-Maßnahmengesetz regelt die Ausnahmereglungen für all jene Personen, von denen lediglich eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht. Denn die Ausnahmen gelten neben den "Freigetesteten" auch für all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben. 

Gleichzeitig soll das Gesetz auch die Möglichkeit schaffen, ein negatives Testergebnis zur Auflage für das Betreten und Befahren von Betriebsstätten und bestimmten Orten, zu machen. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.

Auch Massentests sollen künftig "Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt" werden können. Die Kosten dafür soll nach derzeitigem Stand der Bund übernehmen. Negativ Getestete werden eine Bestätigung erhalten, die als Nachweis zu einer durchgeführten Testung dient. Trotz dieser Regelungen bleibt die Teilnahme an den Testungen im Bereich von Screeningprogrammen, die "Massentests", freiwillig. Personen, die daran teilnehmen, stimmen aber zu, dass ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten verarbeitet werden. 

Gesetz in Begutachtung

Bis zum 3. Jänner dauert die Begutachtungsfrist des Gesetzes. Es soll vor der geplanten Öffnung, die für 18. Jänner vorgesehen ist, in Kraft treten. Der exakte parlamentarische Fahrplan bis dahin steht allerdings noch nicht fest. Entsprechende Verordnungen seien derzeit noch in Ausarbeitung, heißt es. "Mit regelmäßigen Tests oder der Impfung werden wir das gesellschaftliche Leben nach dem harten Lockdown wieder hochfahren. Jedem muss klar sein, dass ohne regelmäßige Tests oder einer Impfung kein normales Leben möglich ist", appellierte etwa Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an die rege Teilnahme der Österreicher. 

"Wir schaffen mit dieser Änderung von Epidemiegesetz 1950 und COVID-19-Maßnahmengesetz eine Rechtsgrundlage, die uns ein schrittweises und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern ermöglicht. Unser Ziel ist, dadurch ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown zu verhindern. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Teilnahme an Testungen jedenfalls freiwillig bleibt", betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstag gegenüber der APA.

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