Obwohl seit 2005 verfassungsrechtlich anerkannt, kommt Gebärdensprache (ÖGS) an österreichischen Schulen bis dato kaum vor. Eine nun verordnete Lehrplannovelle ändert dies ab dem Schuljahr 2024/25. Dann soll die Gebärdensprache von gehörlosen wie auch hörenden Schülern als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache, Latein oder Griechisch und als Wahlpflichtgegenstand belegt werden können.
Bis dahin gibt es jedoch noch strukturellen Aufholbedarf. Denn einen Lehrplan für Gebärdensprache existiert derzeit ebenso wenig wie zugelassene Schulbücher für Volks- und Sonderschule, kritisierte der Unabhängige Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich überwacht.
In sonderpädagogischen Lehrplänen soll ÖGS für gehörlose und hörbeeinträchtigte Schüler als verpflichtende Übung verankert werden, Noten gibt es aber keine.
... dass die Gebärdensprache von niemandem erfunden wurde, sondern sich – wie jede andere Lautsprache – auf natürliche Weise entwickelt hat?
Auch sind Gebärdensprachen weltweit nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich je nach Nationalität. Gebärdensprachen weisen wie alle natürlichen Sprachen Dialekte und Soziolekte (wie z.B. verschiedene Sprachen zwischen Generationen: Jugendsprache und Sprache der älteren Generation) auf.
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) hat eine eigene Grammatik und eigenen Satzbau, die anders ist als die der Deutschen Lautsprache.
Laut Bildungsministerium gibt es derzeit in der Pflichtschule Gebärdensprache nur als Teil der verbindlichen Übung "therapeutisch-funktionelle Übungen" oder in Kombination mit anderen Manual- und Gebärdensystemen. Vereinzelt bieten Standorte Gebärdensprache als unverbindliche Übung an, die freiwillig belegt werden kann. Für hörende Kinder gehörloser Eltern (CODA-Schüler) gibt es derzeit gar kein Angebot.
Österreichischer Gebärdensprach- Dolmetscher- und Übersetzer Verband: https://oegsdv.at/
Österreichischer Gehörlosenbund: https://www.oeglb.at/
Gehörlose oder stark hörbeeinträchtigte Pflichtschüler können in Österreich eine Sonderschule oder eine Inklusionsklasse mit Hörenden in einer Regelschule besuchen, die Entscheidung liegt bei den Eltern. Unabhängig vom Standort können sie dort in einzelnen oder allen Fächern nach dem ergänzenden Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder unterrichtet werden, der auf ihre besonderen Lernvoraussetzungen eingeht. An den Pflichtschulen gibt es dabei Förderung durch Pädagogen mit Gebärdensprache-Kenntnissen und an Bundesschulen Dolmetschleistungen, damit sie Fachinhalte (z.B. Geografie, Mathematik, Physik) besser verstehen können.