Österreich

Diese Strafe droht Bombendrohern

Heute Redaktion
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Nach einem anonymen Anruf Montagfrüh bei der Polizei herrschte im Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus Bombenalarm. Die Exekutive umstellte das Gebäud, durchsuchte es nach einem möglichen Sprengsatz, und konnte am Vormittag Entwarnung geben. Auch für "Scherzanrufer" gelten böse Konsequenzen.

Nach einem . Die Exekutive umstellte das Gebäud, durchsuchte es nach einem möglichen Sprengsatz, und konnte am Vormittag Entwarnung geben. Auch für "Scherzanrufer" gelten böse Konsequenzen.

Montag 06.45 Uhr rückte die Polizei wegen eines möglichen Sprengsatzes im Lorenz-Böhler-Spital in Brigittenau aus. Ein männlicher Anrufer hatte in der Landesstelle der AUVA Wien eine telefonische Bombendrohung ausgesprochen. Die Beamten durchkämmten akribisch jeden Winkel des Gebäudes, um einen etwaigen Detonationskörper zu finden. Auch Spürhunde, die auf Sprengstoffgeruch ausgebildet sind, kommen bei Bombendrohungen zum Einsatz.

Polizeipressesprecher Paul Eidenberger bestätigte gegenüber "heute.at", dass die Polizei "die Situation äußerst ernst nimmt und sie jede Bombendrohung überprüft."

Strafe bei "Scherzanruf"

Wenn es sich bei dem anonymen Anruf allerdings um einen schlechten Scherz handeln sollte, werde dies für den Spaßvogel ernste Konsequenzen haben. Laut Paragraph 107 des Strafgesetzbuches können Personen, die andere gefährlich bedrohen, nämlich mit einer Freiheitsstrafe bis zum einem Jahr oder mit eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bestraft werden.

Bei einer Bombendrohung greift allerdings Absatz 2 des Paragraphen 107: "Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."