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Diese Strafe droht den Privatjet-Flüchtlingen jetzt
Am Freitag landete eine vierköpfige irakische Familie mit gefälschten Diplomatenpässen in einem Privatjet am Flughafen in München.
Mit einem Privatjet des Typs Hawker Beechcraft 400A landete am Freitag eine vierköpfige irakische Familie am sogenannten "General Aviation"-Terminal des Münchner Flughafens, an dem normalerweise wichtige Politiker und auch prominente Persönlichkeiten ankommen. "Heute" berichtete.
Die Familie sei auf dem Weg von Istanbul nach Dominica, einem Inselstaat in der Karibik, mit einem Zwischenstopp in München gewesen.
Bei der Ankunft teilten die Einreisenden dem sogenannte Handling-Agent, der für die Abfertigung von Privatjets zuständig ist, mit, dass sie Diplomaten seien. Der Vater Shwana Q. (49), die Mutter Basoz Q. (44), der Sohn Lalo (12) und die Tochter Banu (7) trugen gefälschte Botschafter-Papiere des Karibik-Staates St. Kitts and Nevis bei sich.
Misstrauen an der Passkontrolle
An der Passkontrolle des "General Aviation"-Terminals wurden die zuständigen Beamten der Bundespolizei jedoch skeptisch, da ihnen auffiel, dass die anscheinenden Diplomaten weder der Diplomatensprache Französisch noch des Englischen mächtig waren. Als die Papiere der Flüchtenden gründlich kontrolliert wurden, flog die Familie auf.
Angst vor Großvater trieb sie aus ihrer Heimat
In einer späteren Befragung erzählte der zwölfjährige Sohn der Familie, in einem gebrochenen Englisch, dass sie geflüchtet seien und nun Schutz in Deutschland suchen. Der Vater gab an, dass sie auf der Flucht vor dem Vater seiner Frau seien, da dieser eine Beschneidung der siebenjährigen Tochter nach islamischer Tradition angeordnet habe. Der Großvater drohte der Familie mit Gewalt, wenn sich diese der Beschneidung widersetzen würde.
Kurzerhand habe der Vater der vierköpfigen Familie sein Haus sowie sein Restaurant im Nordirak verkauft und sei mit der Familie, sechs Tage vor der Ankunft in München, in die Türkei geflohen. Dort habe er einem Schleuser 60.000 Euro für die Flucht nach Deutschland bezahlt.
Das BAMF entscheidet das weitere Vorgehen
Die Familie kann nun in einem Ankerzentrum in Bayern, in das sie vom Bundesamt übergeben wurde, einen Asylantrag stellen. In einem weiteren Schritt wird sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um die Maßnahmen der Flüchtenden kümmern. Ein Gericht wird nun darüber entscheiden müssen, ob mildernde Umstände geltend gemacht werden können. Ihnen wird Urkundenfälschung, auf die bis zu fünf Jahren Haft steht, und unerlaubter Aufenthalt in Deutschland, das mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden kann, vorgeworfen.