Österreich

Diese Studenten zahlen künftig wieder für die Uni!

Heute Redaktion
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Nachdem sich die Koalitionsparteien nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf keine Reparatur einigen konnten, hat die Mehrheit der Unis angekündigt, autonom die 363,36 Euro zu kassieren.

Die Uni Wien hat am Donnerstag als erste Uni in Eigenregie Studiengebühren beschlossen und dabei exakt jene Regelung wieder eingeführt, die bereits vor der VfGH-Entscheidung gegolten hat. Demnach sind nur jene 13 bis 15 Prozent der Studenten beitragspflichtig, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranz-Semester überschritten haben.

Jene Studenten, die noch innerhalb dieser Frist sind, müssen lediglich den Pflichtbeitrag für die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) von 16,50 Euro einzahlen. Ausnahmen gelten auch für Studenten aus Entwicklungsländern. Außerdem können auch jene Österreicher und EU-Bürger, die über der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranz-Semester liegen, den Erlass der Studienbeitragspflicht beantragen.

Mögliche Gründe für einen Erlass sind:

- Bezug von Studienbeihilfe oder eines Selbsterhalterstipendiums

- Behinderung des Studiums für zumindest zwei Monate durch Krankheit oder Schwangerschaft

- Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr

- Berufstätigkeit bei einem Nachweis des Verdienstes von mindestens 5128 Euro

- Studenten mit mindestens 50-prozentiger Behinderung

- Präsenz- oder Zivildienst

Auch Gebühren an anderen Unis

Die Uni Wien dürfte nicht die einzige Uni sein, die zur früheren, Ende 2008 von SPÖ, Grünen und FPÖ im Parlament beschlossenen Regelung zurückkehrt. In der Universitätenkonferenz (uniko) hat man sich laut deren Chef Heinrich Schmidinger auf diese Vorgehensweise geeinigt, obwohl die Unis laut Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) sowohl frei über die Höhe entscheiden könnten, als auch die Gruppe der Studenten, von der sie kassieren wollen.

Allerdings entscheidet jede Uni selbst darüber, ob und in welcher Form sie Gebühren einhebt. Die SPÖ beruft sich indes auf Gutachten, wonach die Unis überhaupt keine Studiengebühren mehr einheben dürfen. Für Vizekanzler Michael Spindelegger (V) ist die Wiedereinführung der Studiengebühren für Langzeitstudenten durch die Universität Wien nur "ein erster Schritt".