Weiterhin gelten strenge Regeln bei der Einreise nach Österreich: Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich – spätestens aber innerhalb von 24 Stunden – ein Test nachzumachen.
Weiters ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich. Für Pendler gilt, dass alle sieben Tage ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss. Die Verordnung wurde nun bis 31. Mai verlängert.
Auch das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus Brasilien und Südafrika wurde erneut um zwei Wochen verlängert und ist nun vorerst bis 4. April in Kraft, wie das Verkehrsministerium mitteilte.