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Diese Verschärfung kann dich aus dem Studium werfen

Neue Studierende müssen sich auf eine Verschärfung des Universitätengesetzes einstellen. Künftig gibt es eine Hürde, die zu überspringen ist.

Heute Redaktion
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Das Audimax der Uni Wien vor Corona.
Das Audimax der Uni Wien vor Corona.
heute.at

In Österreich steht eine Novelle des Universitätengesetzes (UG) an, mit der neue Beschränkungen auf Studierende zukommen. Die wichtigste wurde am Mittwoch vom Bildungsministerium bestätigt: Wer nicht mindestens 24 ECTS-Punkte in den ersten vier Semestern erreicht, verliert die Zulassung zum Studium. Die neue Regel tritt mit dem Wintersemester 2021 in Kraft.

Ein Punkt bedeutet 25 Stunden

Das Ressort von Heinz Faßmann (ÖVP) hatte zuvor noch geplant, die Hürde restriktiver anzusetzen. Studierende sollen ursprünglich von der Uni fliegen, wenn sie im Jahr nicht mindestens 16 ECTS-Punkte erreicht hätten. Zur Einordnung: 16 ECTS sind auch die Mindestvoraussetzung für den Erhalt der Familienbeihilfe, 60 ECTS im Jahr entsprechen Mindeststudienzeit. Und ein ECTS-Punkt soll etwa 25 Stunden Arbeitsaufwand entsprechen.

Laut einem Bericht des "Standard" soll die neue Regelung aber nur für Bachelor- und Diplomstudien gelten, für Masterstudien nicht.

Kritik an ECTS-System

Die ÖH freut sich über die Entschärfung der ursprünglichen Pläne, spricht sich aber weiterhin gegen die Einführung einer Mindeststudienleistung aus. Neben anderer Dinge sei hieran auch die ungleiche Verteilung von ECTS und Arbeitsaufwand in Österreichs Studiengängen problematisch und die Folge einer Exmatrikulation als Konsequenz viel zu drastisch, da sie lebenslang gelte und nicht reversibel sei, so Julian Unterweger, bildungspolitischer Referent der ÖH. "Hier einen Vergleich anzustellen, macht so keinen Sinn. Zuerst braucht es eine österreichweite Harmonisierung der ECTS-Punkte."

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