Tirol

Diese Waffe überführte Drogenboss in Innsbruck

Der Polizei ist ein Schlag gegen die Drogenszene gelungen. Ein Trio konnte als tatverdächtig ausgeforscht werden. Auch eine Waffe war im Spiel.

Michael Rauhofer-Redl
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Mit dieser Schreckschusspistole wurde der rechtmäßige Pächter bedroht.
Mit dieser Schreckschusspistole wurde der rechtmäßige Pächter bedroht.
LPD Tirol

Ein leerstehendes Geschäftslokal im Westen von Innsbruck wurde als Drogenumschlagplatz im großen Stil genutzt. Auf die Machenschaften der dort agierenden Bande wurde die Innsbrucker Polizei durch eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung aufmerksam gemacht. Der rechtmäßige slowenische Pächter wurde vom Haupttäter des Drogenringes genötigt, den Pachtvertrag seines Geschäftslokales auf ihn umschreiben zu lassen. Da die verbalen Einschüchterungen nicht fruchteten, wurde der Drohung unter Verwendung einer Faustfeuerwaffe, Nachdruck verliehen. Aus Angst wurde daraufhin die Anzeige bei der Polizei erstattet.

Von den Beamten der Suchtmittelgruppe konnte ein 40-Jähriger rasch als Täter ausgeforscht und identifiziert werden. Die weiterführenden Ermittlungen ergaben, dass er mit zwei Mittäter einen florierenden Drogenhandel im Großraum Innsbruck aufgebaut hatte.

Kokain im Wert von 50.000 Euro verkauft

Im Rahmen der gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchungen konnte eine Kleinmenge an Suchtmittel und die zur Drohung verwendete Schreckschusspistole sowie ein mittlerer dreistelliger Bargeldbetrag, offensichtlich der Erlös aus den Suchtmittelgeschäften, sichergestellt werden.

Aufgrund der Ermittlungen konnte dem 40-jährigen Haupttäter der Verkauf von zumindest einem halben Kilogramm Kokain mit Straßenverkaufswert von ca. 50.000 Euro im Zeitraum von Sommer 2020 bis Dezember 2020 nachgewiesen werden. Dieser Täter wurde über Anordnung des Gerichtes in die Justizanstalt Innsbruck überstellt. Seine beiden Mittäter wurden auf freiem Fuß angezeigt.

Zudem konnten zehn Abnehmer ausgeforscht und ebenfalls der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt werden. Im Rahmen der Bedrohungen wurde die Schreckschusspistole lediglich als zusätzliches Einschüchterungsmittel eingesetzt. Verletzt wurde bei der Straftat niemand.

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