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Dieses Parkverbot ist gültig, oder doch nicht?

So originell kann man ein Parkverbot mit einem Zusatzschild versehen. Leserin Monika machte in Wien-Alsergrund die kuriose Entdeckung.

Heute Redaktion
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Ist dieses Parkverbot nun gültig, oder nicht?
Ist dieses Parkverbot nun gültig, oder nicht?
Bild: Leserreporter

"Heute"-Leserreporterin Monika war am Mittwochmittag in Wien-Alsergrund unterwegs. In der Lichtentaler Gasse machte sie dann die abenteuerliche Entdeckung - und nein, es ist nicht das Restaurant "Heilige Kuh", sondern die äußerst einfallsreiche Art und Weise ein Parkverbot zu beschriften.

Die Informationen auf dem A4-Zettel sind handgeschrieben und mit einem roten Filzstift ausgeführt. Das Papierstück soll in diesem Fall als Zusatztaferl dienen und Kfz-Lenker darüber informieren, ab wann das Parkverbot eigentlich in Kraft tritt.

Zusätzlich wurde auch noch die Bescheidnummer des Magistrates angeführt. Abgesehen davon ist der "Zusatz-Zettel" direkt auf dem Verkehrsschild angebracht. Da fragt man sich zurecht: Ist dieses Parkverbot überhaupt gültig?

ÖAMTC liefert Antworten

"Heute" fragte beim ÖAMTC-Juristen Dr. Nikolaus Authried genauer nach. "Dieser Zettel hat auf einem Verkehrsschild nichts verloren und überdeckt es in diesem Fall sogar. Auch die Bescheidnummer hat vorne nichts zu suchen und sollte, wenn vom Magistrat vorgegeben, auf der Rückseite des Schildes angebracht sein", so Authried.

Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine "Überfrachtung an Informationen, die für Auto- und Motorradfahrer nicht ausreichend lesbar sind", so der Jurist. Zusatzbeschilderungen müssen dem Gesetz nach für die Lenker leicht und rechtzeitig erkennbar sein.

Das Parkverbot in der Lichtentaler Gasse ist somit ungültig.

Dr. Authried vom ÖAMTC rät: "Im Falle, dass man doch eine Strafe bekommen würde, sollte man bei einer Berufung entsprechendes Beweismaterial vorlegen können, auf dem das eigene Fahrzeug und die Beschilderung zu sehen ist."



(mz)

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