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Dieses Parkverbot liegt "zurück in der Zukunft"

Gertrude entdeckte am Mittwoch ein Halte- und Park-Verbot-Schild in der Wiener Nordbahnstraße, das sie dreimal lesen musste...

Heute Redaktion
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Bild: Leserreporter Gertrude H.

Vom 19.4.2018 bis 13.4.2018 ist auf Höhe der Nordbahnstraße 4 (2. Bezirk) das Halten- und Parken verboten. Nein wir haben uns nicht verschrieben. Genau so war es während der Bauarbeiten zu lesen.

"Da stimmt doch etwas nicht"

Als "Heute"-Leserin Gertrude H. das Schild am 18.4. bemerkte, dachte sie sich "Da stimmt doch was nicht". Sie musste es dreimal lesen, wie sie sagt, bevor sie sich sicher war, dass hier etwas schief gelaufen ist. Die Bauarbeiten sind in der Zwischenzeit wieder vorbei und das Schild abmontiert.

Ist ein falsch datiertes Park-Verbot-Schild gültig?

...haben wir uns gefragt. Auf Nachfrage bei der MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten) verwies man uns an die MA 67 (Parkraumüberwachung). Dort erfuhr "Heute", dass nicht das Magistrat, sondern der Bauträger für die Aufstellung der mobilen Schilder zuständig ist.

Ist ein falsch datiertes Halte- und Parkverbot gültig, wollten wir wissen. Und falls nicht, was kann ein Lenker tun, der sein Fahrzeug in so einer Zone abstellt und gestraft wird?

Eine eindeutige Antwort haben wir bisher nicht erhalten. Jedoch den Verweis, man könnte sich im Falle eine Strafe gerne an die Wiener Parkraumüberwachung (MA 67) wenden. Im besten Fall mit einem Foto, dass das falsche Datum zeigt, so Frau Glawischnig von der MA 67.

(mp)