Das runde, rote Verkehrsschild für das Durchfahrtsverbot kennt jeder Autofahrer. Es zeigt deutlich an, dass keine Fahrzeuge in diese Straße einfahren dürfen. Doch genau hier schleicht sich ein gefährlicher Denkfehler ein.
Denn nur weil niemand einfahren darf, heißt das nicht, dass keine Autos aus der Straße herausfahren. An Kreuzungen ohne weitere Verkehrszeichen gilt deshalb wie gewohnt die "Rechts vor Links"-Regel - auch wenn rechts eine Straße mit Durchfahrtsverbot abzweigt.
Das kann zu einem erhöhten Unfallrisiko führen, schreibt chip.de unter Berufung auf den ADAC. "Hier greift nämlich genauso wie bei anderen Kreuzungen ohne weitere Verkehrszeichen die Rechts-vor-links-Regel", erklärt ADAC-Jurist Stephan Miller.
Ähnlich verhält es sich bei Einbahnstraßen. Zwar kann man korrekterweise davon ausgehen, dass aus einer beginnenden Einbahnstraße keine Autos herausfahren. Für Fahrradfahrer gilt diese Regel aber oft nicht.
Erkennbar ist das an einem leicht zu übersehenden Zusatzschild, das eine Befahrung in beide Richtungen für Radler erlaubt. In diesen Fällen gilt ebenfalls "Rechts vor Links". Übrigens: Auch E-Roller-Fahrer dürfen solche Einbahnstraßen in beide Richtungen befahren.