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Dildo-Quälerin: "Größten Fehler meines Lebens gemacht"

Vier Frauen sollen eine heute 21-Jährige brutal gequält haben. Vor Gericht entschuldigt sie sich die Hauptangeklagte, fordert aber einen Freispruch.

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Die 25-jährige Hauptbeschuldigte (rechts) steht mit ihrer Schwester und zwei Freundinnen vor Gericht.
Die 25-jährige Hauptbeschuldigte (rechts) steht mit ihrer Schwester und zwei Freundinnen vor Gericht.
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Sie sollen eine Kollegin eine ganze Nacht lang gequält und mit einem Dildo sexuell misshandelt haben – deshalb stehen vier Frauen mit kosovarischen Wurzeln vor dem Bezirksgericht Bülach (Schweiz). Am dritten Prozesstag kamen die Verteidiger zu Wort. Für Überraschung sorgte der geforderte Freispruch für die 25-jährige Hauptbeschuldigte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten sowie einen siebenjährigen Landesverweis gefordert.

Der Verteidiger der Pflegeassistentin sagte, dass seine Mandantin keine Gewalt angewendet habe und das Opfer die Sexvideos freiwillig gemacht habe. "Sie hatte schon Erfahrung mit solchen Filmen und hat freiwillig mit dem Dildo vor der Kamera gespielt." Sie habe zuvor noch duschen wollen, eine Intimrasur gemacht und sich geschminkt.

"Sofort aufgehört, als sie Schmerzen hatte"

Der Hauptvorwurf, dass die Pflegeassistentin ihr den Dildo in den After gestoßen habe, sei mit Wissen und Zustimmung des Opfers geschehen. "Meine Mandantin hat sofort aufgehört, als sie Schmerzen hatte." Die ärztliche Untersuchung am folgenden Nachmittag habe keine Hinweise auf körperliche Züchtigungen ergeben.

Eine mildere Bestrafung forderte auch der Anwalt der 25-jährigen alleinerziehenden Mutter eines fünfjährigen Knaben, die vom Opfer im November 2017 aufs Übelste und nachweislich böswillig bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) angeschwärzt worden war. Die IV-Rentnerin sei mit einer bedingten Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten zu bestrafen. Der Staatsanwalt hatte 49 Monate gefordert.

Angst vor Kindesentziehung

"Meine Mandantin hatte von der 21-jährigen Anschwärzerin lediglich eine Entschuldigung verlangt und wollte ihr eine Ohrfeige geben", so der Anwalt. Die zerstörerischen Aussagen bei der Kesb hätten bei seiner Mandantin Angstzustände ausgelöst, weil sie befürchtet habe, dass ihr das Kind entzogen würde. Zudem habe das 21-jährige Opfer eine Affäre mit dem Kindesvater und Ex-Mann seiner Mandantin gehabt.

Bezüglich der Sexvideos, zu denen das 21-jährige Opfer gezwungen worden sei, sagte der Verteidiger, dass die Frau sich nicht dagegen gewehrt habe. Er erwähnte auch, dass es im Gegensatz zu den gelöschten Videos 40 Fotos gebe, auf denen die 21-Jährige lächelnd, mit Kussmund und in lasziver Pose zu sehen sei. "Sie hat solche Filme auch schon bei anderen Frauenabenden gemacht."

Er verneinte nicht, dass es an diesem Abend zu überbordenden Exzessen kam, das sei aber das Werk der Hauptbeschuldigten gewesen. Seiner Mandantin tue alles sehr leid: "Es war der größte Fehler ihres Lebens."

"Sie wollte sterben"

Der Verteidiger der Schwester der Hauptbeschuldigten sagte, dass es seiner Mandantin sehr schlecht gehe. Aus psychischen Gründen brauche sie Medikamente. "Sie hatte nach der Verhaftung die Matratze in der Zelle angezündet, weil sie alles verloren hat und sterben wollte." Er forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wovon sie 15 Monate absitzen soll.

Die 29-Jährige ohne festen Wohnsitz in der Schweiz befindet sich seit Mitte März 2019 im Gefängnis. Sie sei zu entlassen und für fünf Jahre des Landes zu verweisen, verlangte ihr Anwalt. Der Staatsanwalt hatte sich für 43 Monate und einen zehnjährigen Landesverweis ausgesprochen.

"Nicht Mittäterin, sondern nur Gehilfin"

Die vierte Beschuldigte, die als Freundin des Opfers dieses ins Auto zu den anderen Frauen lockte, soll eine milde und bedingte Strafe erhalten. Laut ihrer Anwältin war die 23-jährige Verkäuferin nicht Mittäterin, sondern nur Gehilfin. Auch der Staatsanwalt hatte sie des geringsten Tatbeitrags bezichtigt und eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten gefordert.

"Sie war Lockvogel, mit dem Verlauf des Abends war sie nicht einverstanden, hat aber auch nicht eingegriffen", sagte die Anwältin. Das sei aus Angst vor der Hauptbeschuldigten und aufgrund der noch nicht ausgereiften Persönlichkeit geschehen.

Alle Frauen entschuldigten sich

Am Schluss des Prozesstages entschuldigten sich alle vier Frauen, teils unter Tränen. "Ich entschuldige mich für alles, ob ich es gemacht habe oder nicht", sagte die vom Opfer belastete Mutter. Die Hauptbeschuldigte sagte, wenn es nochmals so wäre, würde sie nicht mehr mitgehen. Ihre Schwester gestand, dass sie den größten Fehler in ihrem Leben gemacht habe: "Ich hoffe, das Opfer verzeiht mir." Und die vierte Beschuldigte ist erleichtert, dass sie mit der 21-Jährigen persönlich sprechen und sich entschuldigen konnte.

Das Bezirksgericht Bülach wird das Urteil am 9. Juli bekanntgeben.