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Direktor verkaufte Nackt-Bilder seiner Schülerinnen

Heute Redaktion
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Auf Steven G. wartet bei Verurteilung eine jahrelange Haftstrafe.
Auf Steven G. wartet bei Verurteilung eine jahrelange Haftstrafe.
Bild: Polizei

Steven G. hatte seine Machtposition ausgenutzt um hunderte prekäre Selfies von minderjährigen Mädchen zu stehlen. Jetzt steht der Amerikaner vor Gericht.

Er galt als aufrichtiges Mitglied der Gesellschaft, ging regelmäßig zu Kirche und zeigte sich Kindern gegenüber stets hilfsbereit. Niemand ahnte, in welche perversen Machenschaften der langjährige Schuldirektor involviert war.

Steven G. (37) aus Louisville im US-Bundesstaat Kentucky wird jetzt wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornos der Prozess gemacht. Er soll zwischen 2005 und 2016 seine Position als Lehrer und Schuldirektor an zwei verschiedenen High Schools genutzt haben, um an Nacktbilder seiner minderjährigen Schützlinge zu kommen.

Schüler-Handys nach Nackt-Selfies durchsucht

Wann immer er ein Mobiltelefon einer Schülerin konfiszierte, soll er deren Fotos auf einen USB-Stick kopiert und nach erotischen Selfies der pubertierenden Mädchen gesucht haben. Diese habe er im Internet hochgeladen und mit anderen Perversen getauscht, heißt es laut "FoxNews" in der Anklageschrift.

Der Fall kam ans Licht, als eine junge Frau auf einer russischen Pornoseite Nacktbilder von sich selbst fand, die sie im Alter von 15 Jahren geschossen hatte. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei, die den 37-Jährigen schlussendlich durch seine IP-Adresse ausforschen konnten. Insgesamt wurden 436 Bilder und elf Videos von ehemaligen Schülerinnen auf den Geräten des Amerikaners entdeckt.

Schuldgeständnis vor Gericht

"Er ist ein gebrochener Mann. Er ist auch ein kranker Mann. Es gibt keine durchschaubare Erklärung für sein Verhalten ... er weiß, dass er das Vertrauen der Gemeinschaft, seiner Schüler, seiner Kollegen und seiner Familie missbraucht hat", wird Verteidiger Christopher Spedding zitiert.

Steven G. hat sich vor Gericht in zwei Anklagepunkten schuldig bekannt. Der Strafrahmen liegt bei fünf bis 40 Jahren Haft. Durch das Geständnis versuchte der Anwalt des Ex-Schulleiters an die Mildtätigkeit des Richters zu appellieren und die Haftstrafe auf neun Jahre zu begrenzen. Ein Urteil wird noch am Donnerstag erwartet.

(rcp)