Wirtschaft

dm darf keine rezeptfreien Medikamente verkaufen

Der Verfassungsgerichtshof sagt Njet. Die Drogeriekette dm darf keine billigen und rezeptfreien Medikamente verkaufen.

Heute Redaktion
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Drogerien sind keine Apotheken, sagt das Gericht.
Drogerien sind keine Apotheken, sagt das Gericht.
Bild: dm/Krug

Die Drogeriekette dm will in Österreich rezeptfreie Medikamente verkaufen, die um bis zu 30 Prozent billiger als in Apotheken sein sollen. Das Unternehmen brachte dazu beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits zum zweiten Mal einen Antrag auf Prüfung des Apothekenvorbehalts ein. Dieser wurde erneut zurückgewiesen, teilte der VfGH am Freitag mit. Schuld seien Formalitäten, sagt das Gericht.

Ein Antragsteller müsse genau angeben, wo er die Verfassungswidrigkeit sieht. Dies sei nicht in der nötigen Form und Detailliertheit erfolgt. Die Richter begründeten die Entscheidung mit formalen Gründen in der Formulierung des Antrags. "Da es die antragstellende Partei unterlassen hat, die notwendige Zuordnung der Bedenken zu den angefochtenen Bestimmungen sowohl im Haupt- als auch in den Eventualanträgen im Einzelnen vorzunehmen, erweist sich der Antrag - schon aus diesem Grund - insgesamt als unzulässig", so der VfGH in feinem Juristendeutsch.

Bei dm zeigt man sich von dieser Entscheidung überrascht. Dass die einzelnen Bedenken den jeweils angefochtenen Bestimmungen einzeln zugeordnet werden müssen, sei höchst unüblich, so das Unternehmen. Die Drogeriekette will ihren Plan mit Billig-Medikamenten nicht aufgeben und wartet auf den Rat seiner Anwälte.

(GP)

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