Österreich

Dobernig klagt Kärntner FPÖ auf 200.000 Euro

Als Dobernig auf sein Landtagsmandat verzichtete, habe ihm die Partei Geld versprochen - aber nie gegeben. Das will er nun einklagen.

Heute Redaktion
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Harald Dobernig beim HYPO-Untersuchungsausschuss im Jahr 2015.
Harald Dobernig beim HYPO-Untersuchungsausschuss im Jahr 2015.
Bild: picturedesk.com

Seit seinem Ausscheiden aus der Politik im Jahr 2013 kam der ehemalige Kärntner Landesrat Harald Dobernig nur noch mit mehreren Gerichtsverfahren in die Schlagzeilen.

Dobernig, der vom Nachwuchsmitarbeiter bei der Hypo-Alpe-Adria zum Büroleiter von Landeshauptmann Jörg Haider aufstieg, war unter anderem in der Broschüren-Affäre des BZÖ und bei der Causa Birnbacher verdächtig. Zuletzt stand er im März vor Gericht, da wurde ihm Untreue im Zusammenhang mit dem Landtagswahlkampf 2009 vorgeworfen. Er legte ein Geständnis ab, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Dobernig klagt

Nun will Dobernig den Spieß umdrehen und seinerseits vor Gericht ziehen. Und zwar gegen seine ehemalige Partei, die Kärntner FPÖ.

Als er nach der Landtagswahl 2013 zum Verzicht auf sein Abgeordnetenmandat bewegt wurde, soll ihm die Partei diverse Geldleistungen versprochen haben. Diesen Vertrag, heißt es, habe man aber nicht eingehalten. Dobernig will nun 200.000 Euro einklagen.

200.000 Euro

Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Für seinen Verzicht sei Dobernig versprochen worden, dass er drei Jahre lang weiterhin monatlich das Gehalt eines Landtagsabgeordneten erhalten würde - mehr als 4.000 Euro. Das sei aber nur vier Monate lang eingehalten worden, dann hätte die Partei die Zahlungen eingestellt.

Außerdem soll die Partei versprochen haben, die Kosten für die diversen Strafverfahren zu übernehmen, in die Dobernig verwickelt war. Allein das käme auf mehr als 50.000 Euro, wie die APA berichtet.

Kein freiwilliger Verzicht

Der Verzicht Dobernigs auf sein Landtagsmandat war kein freiwilliger. Die Kärntner Freiheitlichen hatten am 3. März 2013, bei der Landtagswahl, eine historische Niederlage erlitten. Von 44,89 Prozent ging es runter auf 16,85 Prozent.

Dadurch gingen auch 11 Sitze im Landesparlament verloren und innerhalb der Partei entstand ein Gerangel um die verbleibenden sechs Sitze. Der abgewählte Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Harald Dobernig und Hannes Anton, die jeweils ein Grundmandat beziehungsweise ein Direktmandat in ihren Wahlkreisen erhalten hatten, weigerten sich, darauf zu verzichten.

Kurz drohte der neue Parteichef Christian Ragger den Dreien sogar mit Parteiausschluss. Sie durften jedenfalls nicht zum freiheitlichen Klub beitreten, wodurch die Kärntner FPÖ den Klubstatus verlor.

Die Sache löste sich erst am 25. März auf, als Dobernig schließlich doch auf sein Mandat verzichtete, Dörfler tat es ihm einen Tag später gleich. Anton verließ erst Ende 2014 das Landesparlament.

FPÖ Kärnten reagiert

Die FPÖ Kärnten reagierte am Montagmittag auf die Nachricht der geplanten Klage. "Nach der verlorenen Landtagswahl 2013 hat der damalige geschäftsführende Landesparteiobmann Christian Ragger eine tragfähige politische Lösung für die Landespartei getroffen und dadurch den Erhalt des Landtagsklubs und der politischen Vertretung der Partei sichergestellt. Es hat in diesem Zusammenhang aber keinen wie auch immer gearteten 'Mandatskauf' gegeben", heißt es.

Sehr wohl habe man Dobernig - wie auch allen anderen Parteimitgliedern - zugesagt, bei Gerichtsverfahren, die sich aus der politischen Funktion ergeben würden, mitzuhelfen. Das habe man im Rahmen der Möglichkeiten auch getan. (csc)