Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant eine radikale Reform des deutschen Geheimdienstrechts. Agenten des Verfassungsschutzes sollen künftig in akuten Gefahrenlagen Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen - ein in der Bundesrepublik bisher absolutes Tabu.
Der Minister begründet den Vorstoß mit einer verschärften Sicherheitslage. Er habe die Bedrohungsstufe von "abstrakt" auf "hoch" angehoben. Anschlagspläne gegen deutsche Infrastruktur sowie gegen Personen seien "klar erkennbar". Erst kürzlich hätten Sicherheitsbehörden einen geplanten Sprengstoffanschlag vereitelt.
Wie heise online berichtet, soll das Bundeskabinett bereits am 13. August über die umstrittene Reform abstimmen. Die Geheimdienste sollen zu "echten Geheimdiensten" weiterentwickelt werden, um mit ausländischen Partnerdiensten "auf Augenhöhe" agieren zu können.
Der Plan würde ein Grundprinzip der bundesdeutschen Nachkriegsordnung aufweichen: das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Wohnungsdurchsuchungen waren bisher nur der Polizei erlaubt, die dabei unter richterlicher Kontrolle steht.
Dobrindt argumentiert, die neuen Befugnisse sollen nur greifen, wenn Polizeikräfte in akuten Terrorlagen nicht rechtzeitig verfügbar seien. Verhaftungen blieben weiterhin Aufgabe der Polizei.
Zusätzlich sollen die Dienste künftig Informationen gezielt verändern dürfen, um Sabotagepläne zu stören. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll eingebunden werden: Sicherheitslücken sollen nicht mehr geschlossen, sondern für Geheimdienst-Hacks offengehalten werden.