Österreich

Doch Disziplinarverfahren für jungen Unteroffizier

Heute Redaktion
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Dem Bootsführer blüht nach der heutigen Verhandlung in Bruck/Leitha jetzt doch ein Disziplinarverfahren von Seiten seines Arbeitsgebers, dem Bundesheer.

Mit einer Diversion (Geldbuße 3.400 Euro) für den angeklagten Soldaten hatte die Verhandlung nach dem Boots-Drama auf der Donau heute am Bezirksgericht Bruck an der Leitha geendet ("Heute" berichtete). Damit gilt der Unteroffizier – sofern er die Geldbuße zahlt und straffrei bleibt – weiterhin als unbescholten.

Disziplinarverfahren für Soldat

Von Seiten des Heeres hatte es bis dato keine Konsequenzen gegeben. Das änderte sich am Montagnachmittag. "Es gibt ein Disziplinarverfahren", so Bundesheer-Sprecher Michael Bauer. Denn die Konsequenzen des Heeres sind immer an das gerichtliche Strafverfahren bzw. das Urteil des Strafverfahrens gebunden. "Eine Diversion ist ja kein Urteil, daher wurde es in diesem Fall selbstständig geprüft. Und das Ergebnis ist ein Disziplinarverfahren", so der Oberst weiter.

Wie mehrmals berichtet hatte der Bootsführer am 1. September ein Heeresboot gelenkt, das Boot kenterte, zwei Frauen (18, 22) waren 39 bzw. 45 Minuten unter Wasser. (Lie)