Politik

Doch keine Haft ohne Gerichtsverhandlung

Heute Redaktion
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Nach der Kritik an der geplanten Reform der Strafprozessordnung (StPO) schwächt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) seinen Entwurf nun ab. Man werde beim Mandatsverfahren sicherstellen, "dass es keine Haft ohne Verhandlung geben wird", ließ er am Montag wissen. Auf diesen Punkt hatten sich die meisten Negativstellungnahmen in der Begutachtung bezogen.

Nach der schwächt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) seinen Entwurf nun ab. Man werde beim Mandatsverfahren sicherstellen, "dass es keine Haft ohne Verhandlung geben wird", ließ er am Montag wissen. Auf diesen Punkt hatten sich die meisten Negativstellungnahmen in der Begutachtung bezogen.

Brandstetter will den Anwendungsbereich des Mandatsverfahrens nun enger fassen und sich noch stärker an der deutschen Rechtslage orientieren. Dort ist es ohne Hauptverhandlung auf Geld- und Bewährungsstrafen eingeschränkt.

Im Entwurf des Ressorts - die Begutachtungsfrist dafür endete vergangenen Freitag - ist das Verfahren hingegen auch für Delikte vorgesehen, die maximal mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Der Minister wies darauf hin, dass es ihm um Verfahrensbeschleunigung und Rechtsschutz gehe. Die Balance zwischen diesen zwei Aspekten zu finden, sei nie einfach.

Novelle soll noch vor Sommer abgesegnet werden

Auch einige andere kleine Änderungen am Gesetz seien noch möglich, hieß es im Ministerium. Ziel sei, die Novelle möglichst rasch in den Ministerrat und noch vor dem Sommer durchs Parlament zu bringen.
Die geplante Wiedereinführung des Mandatsverfahrens - es war im Jahr 2000 abgeschafft und durch die Diversion ersetzt worden - hatte Brandstetter in der Begutachtung viel Kritik eingebracht. Selbst die Richtervereinigung, die das Ansinnen grundsätzlich begrüßte, stieß sich an der Verhängung von Freiheitsstrafen mittels Strafverfügung. Ähnlich sah das der Oberste Gerichtshof (OGH), die Vereinigung der Staatsanwälte, die Rechtsanwaltskammer, aber auch mehrere Gerichtspräsidenten und Strafrechtler.

Dass Staatsanwälte künftig ihre Ermittlungen nach drei Jahren nur noch mit gerichtlicher Genehmigung fortsetzen dürfen, stößt auf weniger Widerstand. An eine Verfahrensbeschleunigung, etwa in komplexen Wirtschaftscausen, glaubt man an den Gerichten allerdings nicht. Positiv ist das Echo auf die Rückkehr des zweiten Berufsrichters in großen Schöffenverfahren, manchen geht das aber nicht weit genug. Das Strafprozessordnungs-Paket bringt zudem die Unterscheidung zwischen einem - nur aufgrund einer Anzeige - Verdächtigem und einem Beschuldigten sowie Maßnahmen zur "Klarstellung der Objektivität und Unabhängigkeit" von Sachverständigen. Außerdem wird der Verteidigungskostenersatz bei einem Freispruch verdoppelt.