Österreich

Domina nach tödlichem Sex-Unfall zu Haft verurteilt

Heute Redaktion
Teilen

Ein 45-jähriger Freier wollte bei Domina Pamela F. (29) höchste Lust durch Strangulation erleben und verstarb. Die Domina meinte: "Es ist nicht meine Schuld!" Am Montag stand die Frau in Wien vor Gericht, sie wurde zu einer zweijährigen bedingten Haftstrafe verurteilt.

Ein 45-jähriger Freier wollte bei Domina Pamela F. (29) höchste Lust durch Strangulation erleben und verstarb. Die Domina meinte: "Es ist nicht meine Schuld!" Am Montag stand die Frau in Wien vor Gericht, sie wurde zu einer zweijährigen bedingten Haftstrafe verurteilt. 
Die gelernte Friseurin arbeitet aus Geldnot als Domina - und bot im Internet ihre Dienste wie "Sklavenerziehung" und "Atemreduktion" an. Ein 45-jähriger Wiener meldete sich bei der 29-Jährigen und begab sich in ihrer Hände. "Er wollte durch gezielte Strangulation bis zur Bewusstlosigkeit höchste Lust erleben. In einem Schreiben dazu hielt er fest, dass er "volle Verantwortung für jedes Risiko" übernehme. 

Beim ersten Versuch blieb der Freier bei Bewusstsein. Die Domina wickelte ein weiteres Schuhband über seinen Hals und versuchte es nochmal. Obwohl der Mann schlaff im Seil hing, sich sein Gesicht verfärbte und er mit Händen und Füßen zu zucken begann, zog die 29-Jährige fest zu und ließ nach einigen Sekunden los. Dann verließ sie, wie zuvor vereinbart das Zimmer. Der Mann verstarb an einer Gehirnlähmung. 

Domina kehrte ins Hotel zurück

Weil sie eineinhalb Stunden später noch nichts von dem Wiener hörte, ging sie in das Hotel zurück, doch der Mann öffnete nicht. Sie alarmierte die Polizei und die Beamten fanden den leblosen Körper in einer Schlinge hängend.

Der Verteidiger der Frau wollte beweisen, dass sie keinen Vorsatz hatte, den Freier in Lebensgefahr zu bringen: "Das Opfer hat sich selbst in die Schlinge fallen lassen und dadurch erst die Bewusstlosigkeit verursacht, die den Tod bewirkt hat", so Verteidiger Martin Mahrer. Die 29-Jährige wurde zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.