Österreich

Donauinsel-Sextäter: Berufung angemeldet

Nach dem Urteil zu 18 Monaten Haft (6 unbedingt) gegen Hammeedullah M. (18) hat die Anklage nun Berufung angemeldet.

Heute Redaktion
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Hammeedullah M. (18) ist am Dienstag zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, davon sechs unbedingt. Der Afghane soll am diesjährigen Donauinselfest eine 21-jährige Erasmus-Studentin aus der Slowakei zuerst bedrängt und dann in ein Gebüsch gezerrt haben, ehe Polizisten dazwischen gingen. Die Anklage hat am Donnerstag Berufung angemeldet.

Der Grund: Die Schöffen befanden den jungen Mann der geschlechtlichen Nötigung schuldig, obwohl die Anklage es als versuchte Vergewaltigung sah. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung sind angemeldet, man wolle das schriftliche Urteil abwarten und gegebenenfalls rechtlich dagegen vorgehen.

Angeklagter: War keine Vergewaltigung

Beim Gerichtsverfahren gab der Angeklagte zu Protokoll, dass er den Vorfall nicht als Vergewaltigungsversuch sieht. Es sei ein Missverständnis gewesen, er habe gedacht, dass das Opfer nur mit ihm spiele.

Die Version der Studentin widerspricht dieser Schilderung vollkommen. Wie Richter Norbert Gerstberger nach der unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführten Einvernahme per Videokonferenz zusammenfasste, habe sie ihm deutlich signalisiert, dass seine Avancen unerwünscht waren.

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